Psychiatrischer Behandlungsfehler

Patient mit Suzidversuchstigmata(konjunctivale Einblutungen,Halsmarken) erscheint in Begleitung seiner Exfreundin(Aktual gleich Trennungskonflikt) beim Psychiater.Exfreundin berichetet über SV. Patient psychomotorisch gehemmt, mutistisch. Patient ist ärztlicher Kollege.

Pychiater weist den Patienten auf seine Bitte hin nicht ein.

Verschreibt Trev 150mg/die und Tavor a 1mg a 50 tbl("sie kennen das Medikament ja, sind ja Kollege..."). Schlägt Pat. vor, Trev notfalls auf 225mg/die zu steigern. Patient geht es vorrübergehend besser( Trennung bleibt aus..., Tavorwirkung, Gesprächskontakt tgl. in den folgenden 4 Tagen)

Dann Eskalation- Pat. tätigt im alkoholisierten und benzodiazepintox. Zustand SMS an Exfreundin mit weiteren Suizidabsichten, woraufhin sich Exfreundin endgültig trennt- aus Verantwortungsgefühl den besagten Psychiater anruft und ihn bittet, die volle Verantwortung zu übernehmen.

Exfreundin erhält weitere ominöse SMS-antwortet nicht darauf. Ruft stattdessen (verantwortungsbewusst)den Sozial Psychiatrischen Dienst um Hilfe. Die Kollegin sagt sofortige Hilfe zu, will den behandelnden Psychiater jedoch vorher sprechen. Jener meint, Hilfe des SPD nicht zu benötigen, er "sei Herr der Lage". Psychiater macht Hausbesuch und trifft Pat. alkohol-und wahrscheinlich auch benzodiazepinintoxikiert an.

Pat. hat erbrochen, sieht verwahllost aus und reagiert kaum.

Eine Einweisung hält der Kollege auch jetzt nicht für erforderlich.

Der Pat. könne morgen in die Praxis kommen. Stattdessen geht er abends zur Wohnung der Exfreundin und zerkratzt das Auto.

Dann Autobahnfahrt und schwerer Unfall mit Totalschaden des Pkw- aber-endlich(!): Einweisung des Patienten mit Polizei und Feuerwehr in eine psychiatrische Abteilung. Der weitere Verlauf ist erfreulich. 4 Wochen stationäre Therapie. Gut auf therapeutische Gemeinschaft und Angebot ansprechender Patient. Diagnose: rezid. depressive Störung-aktuelle schwere depressive Episode mit mehreren Suizidversuchen, cyclothyme Persönlichkeit. Die Arbeitsdiagnose einer bipolaren Störung(Bipolar II) hatte man fallen lassen. Hinweise für eine substanzgebundene Abhängigkeitserkrankungen ergaben sich nicht. CDT war negativ. cCT war opB.Routinelaborparameter waren unauffällig, bis auf minimal erhöhte G-GT.

Der Patient wurde mit Trev 150mg/die entlassen und konnte wieder in seinem Beruf als Arzt arbeiten. Eine ambulante Psychotherapie hatte er nicht aufgenommen.

Der Pat.(ehemaliger Kommilitone)nahm Kontakt zu mir auf und berichtete mir die eben dargestellte Anamnese. Er fragte mich, ob ich in gleicher Weise als Psychiater gehandelt hätte...

Was meinen Sie? Was sind ihre Fragen? Halten sie einen Behandlungsfehler(grobe Fahrlässigkeit) für denkbar?