Delegation ärztlicher Tätigkeiten: wer haftet im Zweifelsfall?

Das ärzteblatt berichtete kürzlich von der zunehmenden Bedeutung der nichtärztlichen OP- und Anästhesieassistenz. Während sich im Ausland die Delegation ärztlicher Tätigkeiten im chirurgischen Bereich bereits als Tradition etabliert hat, soll nun nach einer durchweg positiv ausgefallenen Studie der Deutschen Krankenhausgesellschaft auch Deutschland nachziehen. Offen bleibt, um welche Tätigkeiten es sich im Speziellen handeln und wie diese Erweiterung des Kompetenzbereiches konkret aussehen wird. Werden die OTAs nach den entsprechenden Schulungen rechtlich zu bestimmten Tätigkeiten autorisiert? Es ist zu befürchten, dass sie zwar die Befähigung bescheinigt bekommen, die Delegation aber letztendlich an den Ärzten hängen bleibt. Es hätte natürlich auch Vorteile, situationsabhängig entscheiden zu können. Für eine einschlägige Veränderung, die eine Arbeitserleichterung bewirkt, bedarf es dann allerdings einer Übereinstimmung der Ärzte über die Delegation konkreter Aufgaben im jeweiligen Operationsbereich. Neben dem bürokratischen Aufwand, der zur Organisation notwendig ist, wären Ärzte dann im Zweifelsfall die Haftenden. Wie schätzen Sie die Situation ein? Welche Aufgaben würden sie guten Gewissens delegieren? Auch bezogen auf andere Bereiche: Haben Sie bereits negative Erfahrungen mit Delegationen gemacht? Wie stehen Sie zur Vertretung des Arztes durch den Assistenten im Anästhesiebereich als eine Möglichkeit der Arbeitsentlastung?