Ärzte ohne Berufshaftpflicht: Approbation weg?

Wie die Ärztezeitung meldet, denkt die Bundesregierung über eine Erweiterung des Patientenrechtegesetzes nach: künftig könnten demnach Ärzten Sanktionen drohen, wenn sie keine oder nur eine unzureichende Berufshaftpflichtversicherung haben. Es soll sogar das Ruhen der Approbation angeordnet werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass Ärzte im Falle eines Behandlungsfehlers nicht ohne eine Berufshaftpflichtversicherung da stehen. Die Begründung führt die große Bedeutung aus, die eine Berufshaftpflicht für Patienten habe: nur so könne gewährleistet werden, dass für etwaige Schäden ein vollständiger Ausgleich erfolge - vor allem dann, wenn es sich um größere Schadensersatzzahlungen handele. Dafür soll die Bundesärzteordnung geändert werden. Zwar seien entsprechende Sanktionen schon länger möglich, bislang mangele es in der Praxis an ausreichenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten, so der Änderungsantrag. Grundsätzlich sei durch die zuständigen Stellen sicherzustellen, dass "mögliche Geschädigte in der Lage sein müssen, Schadensersatzansprüche zu realisieren". In deren Interesse seien die Sanktionen angemessen und verhältnismäßig, heißt es in dem Änderungsantrag. Oftmals reiche nach informierten Stellen bereits das Androhen von Sanktionen aus, um den Notstand zu beseitigen. Ob hier ein letztes Aufbäumen des Sommerlochs zu beobachten ist und letzen Endes im Sande verläuft, oder krankhafte deutsche Regelwut einen weiteren legislativen Papiertiger in eine mit überflüssigen Verordnungen und Gesetzen reichbestückte Arena schickt, bleibt bis Januar abzuwarten.