Bewertungsportale für Ärzte

Bei der einfachen Suche per Google nach meinem Namen im Internet, stellte ich fest, daß ich unter anderem in einem Bewertungsportal für Ärzte gelistet bin.

Eine Aufforderung an den Betreiber des Portales, meine Adresse aus diesem Portal zu löschen wurde mit Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz zurückgewiesen.

Nunmehr beanstande ich den Link, der eine Bewertung durch Aussenstehende ermöglicht und möchte diesen löschen lassen, so daß nur noch meine Praxisdaten gezeigt werden, jedoch keine Bewertung möglich ist. Begründung: Ich kann nicht Stellung zu den Bewertungen abgeben, da diese a)anonym sind, b) ich nicht Mitglied im Bewertungsportal bin, c) negative Meinungen sowohl ruf-als auch geschäftsschädigend sind.

Der Portalinhaber beruft sich auf das sogenannte "spick mich" Urteil, bei dem eine Lehrerin auf Unterlassung klagte, da Sie dort von Schülern benotet wurde. Die Klage wurde abgewiesen, weil Sie eine öffentliche Person sei.

Im Unterschied zu Lehrern, die in der Regel als Beamte oder Angestellte keiner freiberuflichen Tätigkeit nachgehen und damit auch kein unternehmerisches Risiko eingehen, sind wir Ärzte doch durch solche Portale/Foren in einer Situation, das entsprechende Einträge zu einer Wettbeerbsverzerrung führen können, da die anonymisierte Bewertung einem Mißbrauch Tür und Tor öffnet.

Gibt es hierzu schon Erfahrungen oder klagende Kollegen?