Die Zirkumzision: Körperverletzung aufgrund religiöser Traditionen

Bisher werden Zirkumzisionen als "eigentlich" gesetzeswidriger Eingriff gemäß religiösen Glaubensgrundsätzen durchgeführt und hingenommen. Der nun in den Medien kursierende Fall des Jungen, bei dem die Beschneidung offensichtlich medizinisch nicht korrekt ablief, stellte das Landgericht in Köln vor ein Problem. Zunächst als "medizinisch einwandfrei" beschrieben, stand lediglich der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Jungen als gesetzeswidrig da.

Das Blatt wendete sich allerdings, als publik wurde, dass nicht medizinisch korrekt vorgegangen worden ist.

Diese Situation erzwingt eine zeitnahe Entscheidung des Gesetzgebers, die diese Gesetzeslücke schließt, um einheitliche Gerichtsverfahren und damit den Schutz der Kinder gewährleisten zu können.

An dieser Stelle gehen die Meinungen auseinander: Ist die Beschneidung als "schwerer Eingriff" zum Schutz der Kinder zu verbieten oder ist sie als religiöse Tradition- natürlich ausschließlich medizinisch korrekt durchgeführt- zu dulden? Zahlreiche CDU, FDP, SPD und Grünen- Politiker plädieren für eine Erlaubnis des rituellen Verfahrens, doch es melden sich konsequente Gegenstimmen, beispielsweise von Thomas Silberhorn, Obmann der CSU im Rechtsausschuss des Bundestages. Er stellt die Beschneidung in Anlehnung an eine Ohrfeige als inakzeptablen Eingriff dar. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll bereits in der ersten Sitzungswoche eine Entscheidung her.

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