DRG-Schäden

Haben sie beim Studium der Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus auch schon einmal den Eindruck gehabt, daß die Entlassungsdiagnosen Ihres Patienten sich offensichtliche mehr am DRG-Katalog, als am aktuellen Krankheitsbild orientiert haben? Der Arztezeitung Nr.171 vom 02.Okt.2007 / Seite 2 können wir entnehmen, daß die "Krankenkassen" schon heute sämtliche therapierelevante Daten unserer Patienten haben, und deshalb auf die eCard gar nicht angewiesen wären. "Krankenkassen wissen zum einen sehr präzise Bescheid über die stationäre Versorgung. Hier kennen sie von ihren Versicherten jeweils die relevanten Diagnosen. ...Seit der Reform 2004 können sie auch diese Zusatzinformationen, also arztbezogene Daten und Diagnosen, von den KVen bekommen." Abgesehen von den möglichen forensischen Folgen der (klinisch widerlegten !) Entlassungsdiagnosen "Exsikkose" bei geriatrischen Patienten oder "Intox durch Btm-Analgetika" bei Palliativpatienten könnten solche Verlegenheitsdiagnosen bei Multimorbiden auch wirtschaftlich erhebliche Auswirkungen auf die hausärztliche Versorgung haben. Wenn wir derartigen Abrechnungs-Seiltanz in die Finger bekommen, ist es trotz Rücksprache mit dem Krankenhaus für eine Richtigstellung meist zu spät, weil der MdK schon informiert ist. Wem wird man letztendlich wohl glauben?