E-Zigaretten – eine rauchfreie Alternative?

Die Entwicklung der elektronischen Zigarette beginnt vor 15 Jahren in China. Sie soll eine Alternative zur gewöhnlichen Zigarette darstellen und rauchen „gesünder“ machen. Vor einigen Jahren erreicht die rauchfreie Alternative auch den deutschen Markt.

Die E-Zigarette besteht aus einem Akku, einem Glutlicht (LED-Lampe), einer Verdampfereinheit und einer Kammer, welche das Liquid enthält. Die enthaltene Flüssigkeit wird verdampft und eingeatmet. Da keine Verbrennung von Tabak stattfindet, fällt ein Großteil der üblichen gesundheitsschädigenden Verbrennungsprodukte nicht an und der Konsument kann über die Nicotinhaltigkeit und die Geschmacksrichtung des auffüllbaren Liquids entscheiden. Für diese Liquid-Depots fällt bis dato keine Tabaksteuer an, was sie auf lange Sicht preiswerter erscheinen lässt. Es entstehen keine Kippen und die Kleidung riecht nicht. Auch die typische Gelbfärbung von Zähnen und Fingern entfällt. Da in dem Sinne kein Rauch entsteht, spricht außerdem nichts gegen den Genuss der E-Zigarette in einer rauchfreien Zone.

All diese Vorteile und trotzdem wird der Handel mit E-Zigaretten in Bayern sofort nach Einführung, in NRW im Jahr 2011 und nun auch in Bremen für illegal erklärt und auch die Pneumologen warnen: Eine kleine Studie habe gezeigt, dass bereits nach fünf Inhalier-Minuten die Bronchien der Probanden signifikant verengt waren. Zurückzuführen sei dieses auf das zu 90% in dem Dampf enthaltene Propylenglykol, welches industriell auch als Frostschutzmittel Anwendung findet. Der Inhalt weiterer gesundheitsschädigender Substanzen ist wahrscheinlich.

Derzeit werden verschiedenste Produkte überprüft, wobei eines bereits als Arzneimittel (aufgrund eines zu hohen Nicotingehaltes) eingestuft wurde und somit, wenn überhaupt, nur über eine Apotheke vertrieben werden darf.

In Ländern wie Norwegen, der Türkei und sogar dem Ursprungsland China ist die E-Zigarette längst verboten und in weiteren Staaten unterliegt sie einer strikten Regelung. Warum ist also das Dampfen dieser schleierhaft zusammengesetzten Liquide im überwiegenden Teil Deutschlands noch immer zulässig?