Einer flog über das Kuckucksnest- der Klassiker als Realität unserer Kliniken?

Neue gesetzliche Bestimmungen sollen Klarheit für die Behandlung von psychisch Erkrankten schaffen. Wie so oft in der Medizin handelt es sich auch hier um eine Gradwanderung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener sprach sich im Sinne der Gleichbehandlung geistig Erkrankter deutlich gegen die Zwangsbehandlung aus. Das entspricht dem aktuellen Trend, der unter anderem in einem beispielhaften Urteil des Bundesgerichtshofes vom Juni 2012 zu begründen ist. Auf der Gegenseite steht die Angst, dass eine geistige Erkrankung eine realistische Wahrnehmung der Situation nicht in jedem Fall gewährleistet. Psychopharmaka stellen in solchen Fällen bekanntermaßen den Realitätsbezug des Patienten erst wieder her.

Der Chefarzt der psychiatrischen Klinik in Heidenheim bewies, dass diese These bei entsprechender psychiatrischer Betreuung nicht zwangsläufig zutrifft. Mit einer betreuenden Therapie erreichten sie ohne medikamentöse Zwangsbehandlung Erfolge. Der höhere Aufwand dieser Therapie wird sie allerdings im Durchschnittsfall nicht umsetzen lassen. Demnach sollte eine Zwangsmedikation als Notmaßnahme doch zulässig sein, damit wir unserem Beruf gerecht werden können, oder?

Ein zwiespältiges Thema, dass ethisch und wirtschaftlich nicht in Einklang zu bringen scheint. Welche Lösung halten Sie für angebracht- kann man den verschiedenen Aspekten gerecht werden?