Jamedas Nebelkerze Neue Studie vertuscht Wettbewerbswidrigkeit

Das „Bewertungs“-Portal wirbt mit Ergebnissen einer von ihm selbst in Auftrag gegebenen Studie, wie Patienten den richtigen Arzt finden. Nach wie vor lässt Jameda die rechtlich gebotene Neutralität außer acht, wie vom Bundesgerichtshof angemahnt und vom Verfasser des Kommentars zum Lauterkeitsrecht, Wolfgang Büscher (ehemals Vorsitzender des BGH), präzisiert worden ist. Er führt aus, dass in einem Portal, das gegen Entgelt zugunsten seiner Kunden am Wettbewerb teilnimmt, z.B. durch Optimierung der Präsentation, alle Teilnehmer das Recht haben müssen, sich vollständig löschen zu lassen. Daran muss sich Jameda messen lassen. Abgestellt wurden weder die Optimierung der Präsentation für Kunden, noch die vollständige Arztlistung. Völlig unzureichend ist die – kosmetische – Korrektur, die Profile zwangsrekrutierter Kollegen nicht weiter mit den Profilen konkurrierender Jameda-Praxen abzuwerten. Die vorgetäuschte Neutralität ist nur eine Nebelkerze. Sobald in der web-page des Portals Kollegen beliebiger Fachrichtung nach Noten sortiert werden, zeigt sich, dass bei Noten 3 bis 6 in aller Regel Kollegen ohne Profil-Foto – also Nicht-Kunden - erscheinen. Auch eine 6.500-Fall-Statistik der ZEIT offenbart, dass zahlende Ärzte bessere Noten haben als nicht zahlende. Florian Weiß streut Sand in die Augen mit der Behauptung, man verwechsele Korrelation mit Kausalität. Der Verdacht drängt sich auf, dass Bewertungs-Durchschnitte zu Gunsten zahlender Kollegen geschönt werden. Nichts ist einfacher als Kunden vor Negativ-Kritik zu schützen, die anderen aber dieser preiszugeben: Es liegt im Ermessen des Portals, was es als Schmähkritik oder Tatsachenbehauptung wertet. Selbst wenn der Verdacht manipulierter Bewertungs-Durchschnitte entkräftet werden könnte, wäre Jamedas Geschäftsmodell nicht haltbar. Kombinierte Werbung und Bewertung sind bei vollständiger Arztlistung wettbewerbswidrig (s.o.) Jameda setzt sich zudem in Widerspruch zur DSGVO, denn seit 2018 müsste jeder Kollege seine explizite Einwilligung zur Portal-Teilnahme geben, weil die Parteilichkeit des Portals zu Gunsten seiner zahlenden Teilnehmer offensichtlich ist. Warum die Kammern sich scheuen, angesichts des wettbewerbswidrigen Verhaltens die Wettbewerbsbehörden gegen Jameda in Stellung zu bringen, bleibt erklärungsbedürftig. Ärzteblatt und zm sollten wenigstens bis zur rechtlichen Klärung des Jameda-Auftritts nicht mehr als Bühne zur Verfügung stehen.