Keine Eigen- oder Fremdwerbung mehr in Arztpraxen

Laut der neuen Berufsordnung - http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1143 - , die Anfang Juni 2011 beim Ärztetag in Kiel beschlossen wurde, ist es Ärzte untersagt, Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte in Zusammenhang mit der eigenen Tätigkeit zu machen.

Nun mag den kritische Betrachter die Frage quälen, warum in einer komplett durchkommerzialisierten Gesellschaft ausgerechnet das Arzt-Patientenverhältnis irreparablen Schaden nehmen sollte, wenn ein Arzt oder Ärztin einen Praxisbesucher werblich anspricht.

Die Argumentation ist die, dass der Arzt unabhängig, ergo unbestechlich, sein oder zumindest wirken soll. Der angeblich “unabhängige” Arzt, den man seitens der Bundesärztekammer hier wohl vor dem kapitalistischen Raubtier in sich selbst zu beschützen gedenkt, liegt selber gnadenlos an der Leine, gefertigt aus politischen Vorgaben, Krankenkassenwillkür und kassenärztlicher Vereinigungsklüngelei. Deren Vorgaben darf er gerne widerspruchslos schlucken, egal ob daraus jährlich 4 Stunden mehr Wochenarbeitszeit durch sinnlose Formularberge entstehen oder die eigenen Einnahmen durch die veielen neuen Regeln wundersam weiter zusammenschmelzen.

Der Patient wiederum wird ipso facto als zu unmündig hingestellt, um entsprechende Angebote einordnen zu können. Immerhin hat er die Wahl: gegenüber breitflächiger Massenwerbung von global agierenden Pharmakonzerne kann er hier gezielt direkt nachfragen, quasi beim “Verursacher”.

Die Doppelgesichtigkeit der gesamten Argumentation wird schnell offenbar: die in Praxen ausliegenden Publikationen bleiben von solcherlei Regelwut unberührt - überteuerte Schönheitspräparate im “Goldenen Blatt”, Diäthelferlein in Pillenform in der BRIGITTE oder allerlei Wunder versprechende Kopfschmerz- und Haarwuchsmittelchen in AUF EINEN BLICK - das alles ist völlig akzeptabel.

Wenn jedoch ein Mediziner anfängt, Selbstvermarktung zu betreiben, ist das scheinbar der Anfang vom Ende. Man fragt sich am Ende “cui bono”...und es fällt einem partout niemand ein, außer vielleicht dem neuen Berufsbild des Praxiskontrollettis, der wie bei der Parkraumbewirtschaftung Tickets verteilen darf (bisher weiß niemand, wie die Einhaltung dieser Regeln kontrolliert werden soll). Wundern Sie sich in Zukunft nicht: Ihr chronischer Nackenschmerz mag vom ständigen Kopfschütteln herrühren.