Meldung einer Hepatitis B gemäß IFSG

Eine Hepatitis B soll ja bekanntlich nach IFSG gemeldet werden. Bei HBs-Antigen-positiven Befunden soll ein positives anti-HBc-IgM der Auslöser für eine solche Meldung sein. Ist das anti-HBc-IgM hingegen negativ, soll nicht gemeldet werden. Was ist hierfür die Rationale und wo ist dies Leitlinien-gerecht niedergeschrieben? Ich habe dazu nichts stichhaltiges gefunden.