Neugeborenen-Hörscreening wird Kassenleistung

Wie der Gemeinsame Bundesausschuss GBA mitteilt, wird ein Hörscreening für Neugeborene ab dem 1. Januar 2009 zur GKV-Leistung. Etwa jedes tausendste geborene Kind leidet an beidseitiger Taubheit. Eine frühzeitige Diagnose ist elementar für eine adäquate Therapie der Kinder. Weitere Informationen gibt es hier: http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/244/ Viele Grüße, Ihr esanum-Team.