Stationäre Gutachten in der Kinder-und Jugendpsychiatrie

Als Assistenzärztin auf einer jugendpsychaitrischen Station werde ich immer wieder gebeten Gutachten über einzelne Patienten zu verfassen. Soweit ich weiß, ist dies im ambulanten Bereich normal, stationär habe ich davon bisher noch nicht gehört. Zudem gerate ich dadurch in den Konflikt zwischen meiner ärztlich-therapeutischen Rolle und der gutachterlichen Rolle gegenüber dem Gericht. Sind Sie als stationär Arbeitende auch schon in diese Lage gekommen Gutachten erstellen zu müssen? Und wenn ja, wie gehen Sie mit dem genannten Rollenkonflikt um? Wie erstellen Sie ein Gutachten, wenn der Patient zur Zeit nicht auffindbar ist? Für Kommentare bin ich sehr dankbar