Straffällige Ärzte auf EU- Sperrliste?

Das Ärzteblatt berichtete kürzlich über die Einführung einer europaweit verfügbaren Sperrliste für Ärzte, die offenbar in der Politik und auch in den Kliniken auf große Zustimmung zu stoßen scheint.

Abgesehen vom bürokratischen Aufwand stellt die notwendige Präzision im Sinne des Datenschutzes und der Unschuldsvermutung eine Herausforderung dar. Die Indikation ist zweifelsfrei gegeben, eine solche Transparenz erleichtert den Kliniken das Auswahlverfahren bei der Personalsuche. Aus den gesetzestreuen Staaten Europas würde so definitiv entsprechend vorbelasteten Medizinern die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit untersagt bleiben.

Allerdings ist die Umsetzung in den vom Temperament her verschiedenen Staaten Europas ein Problem: das Prinzip der EU- Sperrliste bietet in manchen Fällen mehr, in anderen eher weniger Rückschluss auf die Straffälligkeiten der Mediziner. Demnach wäre diese Sperrliste nur bedingt vertrauenswürdig.

Was halten Sie von der Idee? Sind Sie für die Einführung einer solchen Liste? Wie kann deren Glaubwürdigkeit gewährleistet werden?