Wiederaufnahme nach Verstoß gegen den Behandlungsvertrag?

Liebe Kollegen,

ich arbeite auf einer offenen psychiatrischen Station und habe eine Frage im Bezug auf die Wiederaufnahme von Patienten. Wir hatten vor kurzem einen 24-jährigen Patienten mit einem Alkoholabhängigkeits-Syndrom. Während des Aufenthaltes konnten große Therapiefortschritte

beobachtet werden und der Patient erschien stabil und motiviert seine Therapieziele zu erreichen. Auch um die ambulante Nachbehandlung hatte er sich bereits gekümmert. Alles in allem also eine

gute Grundlage.

Nun begann in seiner letzten stationären Woche ein Techtelmechtel mit einer anderen Patientin und es kam aufgrund von Streitigkeiten zu einem Rückfall des jungen Mannes (1 Bier am Wochenende). Wir verwarnten den Patienten und schlossen einen Behandlungsvertrag mit ihm, welcher den sofortigen Therapieabbruch bei wiederholtem Alkoholkonsum beinhaltete. Nach drei Tagen kam es jedoch wieder zu einem Rückfall und wir beendeten die Therapie. Als ich am Nachmittag des gleichen Tages auf dem Weg nach Hause war, sah ich den besagten Patienten dann an der Bushaltestelle schwankend und leicht orientierungslos. Ich vermute, dass ein weiterer Alkoholmissbrauch stattfand. Nun meine Frage: Wenn der Patient nach Therapiebeendigung aufgrund eines Verstoßes gegen den Behandlungsvertrag wieder vorstellig wird, nehme ich ihn wieder erneut auf Station auf und führe die gleiche umfangreiche Therapie durch? Oder beschränke ich die Behandlung auf ein Minimum bis er wieder stabil ist für eine Entlassung?

Wie würden sie vorgehen?