"Wir Ärzte stehen als Sterbehelfer nicht zur Verfügung!"....oder doch?

"Wir Ärzte stehen als Sterbehelfer nicht zur Verfügung!" - das ist das Statement von Montgomery (Präsident der BÄK) zum aktuellen Gesetzesentwurf zum Thema Sterbehilfe. Das Hauptanliegen dieses Entwurfes ist der Verbot der gewerblichen Sterbehilfe. Soweit so gut.

Es gibt nun aber einen 2. Absatz mit folgendem Wortlaut: !Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer ist straffrei, wenn der in Absatz 1 genannte andere sein Angehöriger oder eine andere ihm nahestehende Person ist." Dieser Abschnitt ist insofern interessant, als dass die "nahestehenden Personen" eben auch Ärzte sein können, so sie denn eine persönliche und innige Beziehung zu dem Menschen, der sterben möchte, aufgebaut haben. Im Prinzip würde Ärzten damit die Sterbehilfe erlaubt und das obwohl noch beim letzten Ärztetag klar beschlossen wurde, dass Ärzte die Hilfe zur Selbstötung verboten ist.

Liebe Kollegen, wie stehen sie zum Thema Sterbehilfe? Ist es das Recht des Präsidenten der BÄK hier für alle Ärzte zu sprechen?! Wäre es nicht wichtig, den Akt der Sterbehilfe nicht nur zu "legalisieren", sondern auch Ansprechpersonen zu schaffen, die einem bei diesem schwerwiegenden Schritt beraten und begleiten können?