Albtraum-Session: roboterassistierte Prostatektomie

Eines der Highlights eines jeden EAU-Kongresses ist die "Nightmare-Session" mit dem Urologen Dr. Tim O'Brien und dem Medizinanwalt Bertie Leigh, beide aus London. Diesmal ging es u.a. um das Versagen des Roboters während einer Prostatektomie mit Folgen für den Patienten.

Aufklärung des Patienten muss umfassend sein

Eines der Highlights eines jeden EAU-Kongresses ist die "Nightmare-Session" mit dem Urologen Dr. Tim O'Brien und dem Medizinanwalt Bertie Leigh, beide aus London. Diesmal ging es u.a. um das Versagen des Roboters während einer Prostatektomie mit Folgen für den Patienten.

Die Albtraum-Session ist ein bereits seit Jahren gut etabliertes Highlight des EAU-Kongresses. Hierbei übernehmen namhafte UrologInnen aus aller Welt die Rolle des Arztes / der Ärztin, die sich aufgrund eines vermeintlichen Kunstfehlers vor Gericht wiederfindet. Die Fälle sind dabei real, die sie vertretenden UrologInnen übernehmen allerdings nur stellvertretend und stellen die Ereignisse dar. Anschließend bewertet der Medizinrechtler Bertie Leigh das Verhalten des betreffenden "Delinquenten" und geht ins Kreuzverhör. Am Ende eines Falles fasst Tim O'Brien die beiden Positionen nochmals zusammen und erklärt, was wohl aus Arztsicht hätte besser laufen können oder sogar müssen.

Ein Ausfall des Roboters verzögerte die Prostatektomie

Vorgestellt wurde der Fall eines 58-Jährigen mit einem Gleason 3+4 Prostatakarzinom. Drei von zwölf Stanzen waren positiv, der PSA-Wert lag initial bei 7 ng/ml. Der Patient hatte bei Erstvorstellung einen BMI von 23 kg/m2, gutes Erektionsvermögen und ein Prostatavolumen von 40 cm3.

Nach einer ausgiebigen Suche im Internet fand er schließlich Prof. M., der sich als Experte für die roboterassistierte Prostatektomie vorstellte. Nach mehrerer Konsultationen stand für den Patienten fest, dass er eine roboterassistierte, bilateral nervschonende Operation möchte. Wichtig war für ihn insbesondere, dass er seine Erektionsfähigkeit behalten würde und auch sonst geringstmögliche Auswirkungen habe. 

Die spätere Operation endete jedoch bereits 30 min nach dem Start. Roboterfehler. Die Arme des Roboters blockierten und konnten nicht wieder funktionsfähig gemacht werden. Prof. M. entschied, den Eigriff abzubrechen und eine Reparatur abzuwarten. Insgesamt bedeutete diese Entscheidung eine Zeitverzögerung von 2 Tagen, in denen der Patient nach wie vor katheterisiert war. Bei Beginn des wiederholten Eingriffs nach Reparatur des Roboters wies der Patient eine leichte Entzündung und Schwellung im Operationsgebiet auf.

Ein Jahr nach dem Eingriff war der PSA-Wert des Patienten weiterhin unten, jedoch hatte er auch keine Erektionsfähigkeit mehr. Der Patient wurde dadurch depressiv und verlor am Ende sogar den Arbeitsplatz. Daher konsultierte der Patient im weiteren Verlauf Bertie Leigh, der ihm als ein erfahrener Medizinrecht-Anwalt empfohlen wurde. Dieser sollte stellvertretend für den Patienten gegen den Arzt vorgehen.

Muss ein Arzt Verfahren anwenden können, die er nicht praktiziert?

Prof. M. reagierte zu seiner Verteidigung wie folgt: Der Patient wusste, dass etwa 30-40% der Patienten nach einem Eingriff wie dem seinen Erektionsstörungen zurückbehalten. Darüber hinaus sind Operationssäle heutzutage sehr technisiert, sodass vieles kaputtgehen könne, auch ein Roboter. Gemäß FDA MAUDE Register kommt es sogar mit einem Risiko von 1:10.000 vor, dass ein Roboter ausfalle und tatsächlich größerer Reparaturbedarf besteht.

Bertie Leigh auf der Gegenseite führte geschickt sein Kreuzverhör und brachte den Arzt damit in Bedrängnis. Ist es nicht so, dass Prof. M. mit circa 140-150 dieser Eingriffe im Jahr gut 7 Jahre brauche, um 1.000 roboterassistierte Prostatektomien durchzuführen? Ja. Und ist es nicht fernen so, dass er damit 70 Jahre bräuchte, um 10.000 Operationen zu begleiten? Ja. Das seien allerdings zwei volle "Arbeitsleben" eines Chirurgen. Wie also erklärt er sich, dass er gerade bei diesem Patienten einen so äußerst seltenen Totalausfall des Roboters erlebt hat? Nun, das sei Statistik. Viel schwere jedoch wiege der Umstand, dass nach dem Fehler nicht gleich auf offene Prostatektomie umgeschaltet und der Eingriff so direkt beendet wurde.

Dazu äußerte Prof. M., dass seine letzte offene Operation bereits 16 Jahre zurückliege. Er habe darin keinerlei Erfahrung mehr. Dies konterte die Anwaltsseite, dass doch genau dieses Vorgehen aber im Consent-Formular, in dem der Patient sein Einverständnis erklärte, beschrieben wurde. Im sehr unwahrscheinlichen Fall von Komplikationen würde je nach Abbruchrisiko gegebenenfalls mit offener Prostatektomie weitergearbeitet werden. Das jedoch ist nicht passiert.

Stattdessen wurde 2 Tage lang abgewartet und der Patient entwickelte eine Entzündung und Schwellung im Operationsgebiet. Möglicherweise führte dies zu einer Verschiebung der anatomischen Verhältnisse im Bereich der Nerven, die ja eigentlich geschont werden sollten. Dies sei zwar Spekulation, aber auch nicht durch die Gegenseite gänzlich auszuschließen.

Fakt ist, so die Argumente des Anwalts: Prof. M. zeichnete die Vereinbarung und Patienteninformation wechselseitig gegen. Darin wurde der Patient auch aufgeklärt, dass im Falle eines Versagens des Roboters eine offene Prozedur versucht werde. Diese Erklärung unterschrieb der Patient im Glauben, dass es dann auch genau so ablaufen würde. Doch scheint es, dass Prof. M. einfach nicht qualifiziert genug war, um die offene Operation überhaupt anzubieten oder durchzuführen. Wie also diesen Fall bewerten?

Fazit

Tim O'Brien, der den beiden Diskutanten sehr aufmerksam zuhörte, fasste das Verfahren noch einmal am Ende kurz zusammen:

Quelle:
Plenary Session 05 "Live session: Nightmare on robotics"; EAU 2020, 19.07.2020