Vertreter bestimmter Interessenverbände können Teil der Leitlinien-Gruppe sein.
Persönliche Erfahrungen in der Behandlung der für die Leitlinie relevanten Erkrankung sollte eine Grundvoraussetzung bei der Mitgliederwahl der Leitlinien-Gruppe sein. Grundkenntnisse der Methodologie klinischer Studien sollten ebenso essentielle Auswahlkriterien für die Mitglieder der Leitlinien-Gruppe sein. Bandelow bemängelt an manchen Leitlinien, dass Ideologien oder die ausgeübte Psychotherapierichtung dazu führen können, dass die dementsprechenden Empfehlungen ausgesprochen. Dies kann vor allem dann passieren, wenn die Autorinnen und Autoren ihre selbst entwickelte Behandlungsmethoden in den Leitlinien an erste Stelle platzieren möchten. Interessenkonflikte können auch dann entstehen, wenn bestimmte Personen Vorträge für Pharmafirmen halten und hierfür ein Honorar erhalten. Finanzielle Vorteile als Resultat der Empfehlung bestimmter Psychotherapien zählen ebenso zu Interessenskonflikten. Der Patientin/ dem Patienten wird dann die optimale Therapie vorenthalten.1
Im Jahr 2019 wurde die deutsche Leitlinie für Angststörungen aus dem Jahr 2014 (Bandelow et al. Eur Arch Psychiatry Clin Neurosci 265:363-373, 2015) von insgesamt 35 Expert:innen überarbeitet. Bandelow war an der Verfassung der Version aus dem Jahr 2014 und auch an der Revision federführend beteiligt gewesen. Die erste Version der S3-Leitlinie für Angststörungen basiert auf rund 403 randomisierten kontrollierten Studien. Die neue Version der S3-Leitlinie für Angststörungen umfasst das Wissen aus 92 weiteren randomisierten kontrollierten Studien.1,2
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