Die Social-Media-Empfehlungen der Bundesärztekammer verfolgen primär die Ziele der Patientensicherheit und des Patientenschutzes, insbesondere durch die konsequente Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht. Selbst anonymisierte oder scheinbar harmlose Fallbeispiele können rückverfolgt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung einer professionellen Kommunikation unter Kolleginnen und Kollegen. Beleidigende oder unsachliche Äußerungen sind in sozialen Medien nicht akzeptabel.
Darüber hinaus wird auf die Dynamik und die begrenzte Kontrollierbarkeit sozialer Medien hingewiesen. Einmal veröffentlichte Inhalte können in der Regel nicht vollständig zurückgenommen werden.
Vor Aktivitäten in sozialen Medien empfiehlt die Bundesärztekammer eine sorgfältige Selbstprüfung. Dazu zählen die Orientierung an der Berufsordnung, die Zurückhaltung bei werbenden Aussagen sowie die Information der eigenen Haftpflichtversicherung über die Nutzung sozialer Medien.
Zu den häufigsten Fehlern zählen das Teilen von Fallbeispielen, bei denen Patienten identifizierbar sein könnten, sowie die Durchführung individueller medizinischer Beratungen über soziale Medien. Fernbehandlungen auf öffentlichen Plattformen gelten als ungeeignet und riskant. Zulässig sind ausschließlich allgemeine Informationen, nicht jedoch individuelle Therapieempfehlungen.
Für Onkologen sind diese Aspekte von besonderer Relevanz, da ein sensibles Vertrauensverhältnis zu den Patienten besteht und zahlreiche Falschinformationen über alternative Therapien kursieren. Dr. Ali betont, dass das Thema Fake News künftig noch stärker in den Fokus rücken muss. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie verdeutlichen die erhebliche Herausforderung durch Desinformation und unterstreichen die Notwendigkeit, die Ärzteschaft darauf vorbereitet zu halten.