"Kinder- und Jugendmedizin flächendeckend stärken!"

Dr. Rainer Hess, bis 2012 unparteiischer Vorsitzender des GBA, nahm Stellung zum Tema "Was kann die Kinderheilkunde von der Regierungskoalition erwarten? Auswirkungen der Koalitionsvereinbarungen auf die Kinder- und Jugendmedizin."

Dr. Rainer Hess stimmt den Kongress für Kinder- und Jugendmedizin in der Eröffnungsveranstaltung auf die gesundheitspolitische Zukunft ein

Die Festrede zur Eröffnung des Kongresses für Kinder- und Jugendmedizin hielt dieses Jahr kein Arzt, sondern ein Jurist und erfahrener Gesundheitspolitiker – geht es doch derzeit auch für die Kinderärzte um gute Rahmenbedingungen ihrer gesellschaftlich so wichtigen Arbeit.

Dr. Rainer Hess, bis 2012 unparteiischer Vorsitzender des GBA, nahm Stellung zum Tema "Was kann die Kinderheilkunde von der Regierungskoalition erwarten? Auswirkungen der Koalitionsvereinbarungen auf die Kinder- und Jugendmedizin."

Die einleitende gute Nachricht: Die Koalitionsvereinbarung nimmt die besondere Bedeutung der Kinder- und Jugendmedizin für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in ihr Programm auf. Ab da gab es aber mehr Fragen als Antworten: Es gehe nämlich nun um die Frage: Wohin soll die Reise gehen? Hier kommt Dr. Hess zu einem ersten Kritikpunkt: "Für die Versorgung in der Fläche wird die Bedeutung der Allgemeinmedizin und die landärztliche Versorgung sehr stark herausgestellt." Das sei auch gut so. Aber genau das sei auch für die Kinder zu gewährleisten. Davon spricht aber der Koalitionsvertrag nicht in gleicher Weise. Doch Kinder sind eben keine kleinen Erwachsenen. Daher braucht es auch in der Fläche für sie eine eigenständige fachspezifische Versorgung. Es leuchtet ein: "Aus Kindern und Jugendlichen werden Erwachsene und was im Kindesalter an gesundheitlichen Problemen nicht gelöst wird, das wirkt sich häufig gesundheitlich belastend auf das ganze Leben aus." Daher sei Kinder- und Jugendmedizin nicht nur akute Krankenbehandlung, sondern auch Verhütung von späteren Erkrankungen.

Da Kinder nun mal keine kleinen Erwachsenen seien, könne der Allgemeinarzt die kinderärztliche Versorgung nicht ersetzen - auch nicht in Regionen, in denen es immer weniger Kinder gibt. "Der Kinderarzt muss für Familien möglichst wohnortnah erreichbar bleiben - wobei eine Kooperation mit dem Hausarzt natürlich sinnvoll ist. Dieses Versorgungsproblem greift die Koalitionsvereinbarung allerdings nicht auf", kritisiert Dr. Hess. Der Referent betont: "Zur Erhaltung und Gewährleistung der flächendeckenden ambulanten und stationären pädiatrischen Versorgung wird eine vergleichbare Förderung der Weiterbildung und Niederlassung in strukturschwachen Regionen notwendig sein." Dazu sei ein Angebot zur Ableistung ambulanter Weiterbildungsabschnitte ins Weiterbildungsrecht aufzunehmen, damit eine Förderung von Weiterbildung analog nach § 35 a, SGB 5, möglich wird. In dem jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren müssen diese Fördermöglichkeiten ausgelotet und eingefordert werden.

Dr. Hess nennt einige konkrete, aktuelle Herausforderungen: Durch Informationstechnologie, aber auch durch die Zunahme der Migration aus uns fremden Lebensräumen habe sich unser aller Leben verändert. "Es ist hektischer und angsterfüllter geworden." Und die Lebenswelt der Kinder habe sich noch dramatischer verändert, meint der Referent. "Es entwickeln sich neue Morbiditäten. Es entstehen Verhaltensauffälligkeiten durch den nahezu suchtartigen Umgang mit PCs und Smart Phones. "Auch das Problem des Cybermobbings haben wir nicht im Griff", warnt Dr. Hess. Und er betont ein weiteres Riesenproblem: "Die Adipositas im Kindesalter steigt durch Bewegungsmangel und falsche Ernährung dramatisch an. Kindergärten und Schulen können die sich daraus ergebenden neuen Herausforderungen durch ihre Ausstattungsdefizite und Personalmangel nicht aus eigener Kraft lösen." Dr. Hess appelliert an den Kongress: "Sie sind als Ärzte und Pflegfachkräfte dazu aufgerufen, bei der Bewältigung dieser Probleme mitzuwirken!"

Dazu ist allerdings weit mehr notwendig als die medizinische und pflegerische Versorgung. Doch auch diese muss erheblich aufgestockt werden. Die Koalitionsvereinbarung enthält dazu eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die im Gesundheits- und im Bildungswesen Chancengleichheit gewährleisten sollen. Bei diesem Ziel sind sich die Koalitionäre weitgehend einig. "Aber über das konkrete, gezielte Vorgehen überwiegt der Dissens den Konsens in der Koalition", analysiert der erfahrene Gesundheitspolitiker. Wenn es also um die Umsetzung der Vereinbarungen gehe, gäbe es immer wieder politische Spannungen.

Hess zieht daraus den Schluss: "Man wird darauf achten müssen, dass Gesundheitsminister Spahn das umsetzt, was er in einem ersten Gesetzentwurf vorgelegt hat - und damit auch Kinderärzten verspricht. Die medizinische Versorgung im Kindesalter gehört als Daseinsvorsorge zu den Aufgaben des Staates. Es steht aber in seinem Ermessen, wie er diese Aufgaben wahrnimmt."

So werde oft tief in die ärztliche Berufsfreiheit eingegriffen – durch Terminservicestellen, durch die Verpflichtung, bestimmte Sprechstunden anzubieten, durch Zweitmeinungsverfahren. Das zeige, wie der Gesetzgeber das von ihm selbst erhobene Postulat des Bürokratieabbaus zumindest vernachlässigt. Haus- und Kinderärzte sollen fünf Stunden pro Woche eine Offene Sprechstunde anbieten. Solche zusätzliche Pflichten sollen nach dem Willen des Gesundheitsministers extra vergütet werden.

Ein anderer kritischer Aspekt sind die Therapien für die Jüngsten. Dr. Hess wiederholt nochmals: "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen." Aber ihre Behandlung müsse sich oft auf die Ergebnisse von medizinischen Studien stützen, die ausschließlich mit Erwachsenen durchgeführt wurden. Dass es wenige Studien mit Kindern und Jugendlichen gibt, liege an schwierigen ethischen, rechtlichen und medizinischen Fragen - aber auch am fehlenden Interesse der Pharmaindustrie.

Um verbesserte präventive diagnostische und therapeutische Strategien zu entwickeln, bedarf es einer zielgerichteten Forschung zur Kindergesundheit. Das sieht auch die Koalitionsvereinbarung ausdrücklich vor. So geht gerade das neu gegründete Deutsche Zentrum für Kindergesundheit an den Start. Dieses könne künftig auch die Anwendung der Telematik in der Kinderheilkunde befördern, meint Dr. Hess. Das neue Zentrum und weitere pädiatrische Exzellenzzentren könnten die digitale Wissensbasis aufbauen und diese über die sich jetzt etablierende Telematikplattform auch niedergelassenen Kinderärzten zur Klärung von Fragen zur Verfügung stellen.

Dr. Hess wagt einen weiteren Blick in die Zukunft: "Es muss damit gerechnet werden, dass über kurz oder lang Apple, Google, Amazon Informationsangebote an den einzelnen Bürger via Apps in den deutschen Gesundheitsmarkt bringen." Die Ärzteschaft müsse jetzt eigene Initiativen entwickeln, um das Heft des Handelns in der Hand zu behalten. Deswegen sind solche Zentren, die evidenzbasierte Informationen sammeln und weiter geben, so wichtig.

Zum Thema Pflege zeigt sich Dr. Hess alarmiert - wie alle, die sich derzeit damit beschäftigen: Die Qualifizierung in der Kinderkrankenpflege sei innerhalb der Pflegberufe ein attraktives Berufsbild. "Dennoch besteht ein Mehrbedarf an qualifizierten Pflegefachkräften in einer enormen Größenordnung." Im Konsenspapier zur Situation in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege vom April 2018 ist durch die wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die Berufsverbände und Selbsthilfegruppen der Eltern ein Ausbildungskonzept und Tätigkeitsprofil entwickelt worden, das diesen Anforderungen Rechnung trägt. Dieser breite Konsens könne helfen, politische Forderungen gemeinsam durchzusetzen.

Ganz wesentlich für die anwesenden Ärzte: Das Vergütungssystem der ambulanten und stationären Behandlung. "Hier sieht die Koalitionsvereinbarung die Einsetzung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe vor, die eine Vereinheitlichung der GKV- und PKV-Vergütungen bis Ende 2019 prüfen soll. Und eine Bund- Länderarbeitsgruppe soll bis Ende 2021 ein Konzept für eine sektorenübergreifende ambulante und stationäre Versorgung erarbeiten. Das wird Bedarfsplanung, Zulassung, Qualitätssicherung und Honorierung umfassen."

Für die Kinderheilkunde wäre eine Vereinheitlichung von GOÄ und EBM als Leistungsverzeichnis kein Problem, meint der Referent, da der EBM das notwenige Leistungsspektrum der Kinderheilkunde abbilde. In der GKV werde man aber immer mit Honorarbegrenzungen zu rechnen haben, die aus dem Morbiditätsbezug herrühren, während die PKV jede einzelne Leistung vergütet.

Die Zusammenführung des DRG-Systems mit den Vergütungsregeln der ambulanten Versorgung in einer sektorenübergreifenden Versorgung würde sich wesentlich schwieriger gestalten. "Es gibt einen grundsätzlichen Unterschied in der Bewertung einer Leistung nach dem Soll-Prinzip, einer Kosten- und Zeit-Kalkulation für die vertragsärztliche Versorgung, gegenüber einem Ist-Prinzip, der Erfassung von Kosten und Leistungsdaten in einer begrenzten Zahl von Krankenhäusern. Daraus resultiere ein Unterschied im Vergütungsniveau. "Es gibt ein Modellvorhaben Hybrid, wo eine teilstationäre Behandlung nach DRG-Sätzen vergütet wird, die wesentlich höher sind als die der ambulanten Behandlung. Die ambulanten Operateure und die stationären sollen in einer Mischkalkulation dieselben Pauschalen für ihre Leistungen bekommen." Doch das sei äußerst umstritten, erklärt Dr. Hess – und rät: Abwarten, wie die Bund-Länderarbeitsgruppe das Thema auf den Weg bringt, dann könne man Forderungen auf Veränderungen richten, die an die Belange der Kinder- und Jugendmedizin angepasst sind. Er habe den Eindruck, dass der Gesetzentwurf von Minister Spahn noch eingehend mit Vertretern der Berufsverbände zu diskutieren ist. "Eine gezielte Antwort der Kinder- und Jugendmediziner ist unbedingt erforderlich, denn jetzt geht es um die Förderung der Kinder- und Jugendmedizin, die auch in der flächendeckenden Versorgung gleichgewichtig eingebracht werden muss."

Quelle: Dr. Rainer Hess, Kongress für Kinder- Und Jugendmedizin, Eröffnungsveranstaltung