DKG: Warnung vor "Mehrbelastungen" durch COVID-Meldungen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Pläne für erweiterte Meldepflichten zu COVID-19-Patientinnen und -Patienten kritisch. Die Inzidenz der hospitalisierten Fälle sei ein wichtiger Indikator, hieß es in einer Mitteilung. Eine Meldepflicht der Hospitalisierungen einzuführen, sei aber wenig hilfreich, weil die wichtigsten Punkte bereits an die Gesundheitsämter gemeldet würden.

Doppelmeldungen vermeiden

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Pläne für erweiterte Meldepflichten zu COVID-19-Patient:innen kritisch. Die Inzidenz der hospitalisierten Fälle sei ein wichtiger Indikator, hieß es in einer Mitteilung. Eine Meldepflicht der Hospitalisierungen einzuführen, sei aber wenig hilfreich, weil die wichtigsten Punkte bereits an die Gesundheitsämter gemeldet würden, hieß es weiter. Man stehe für einen konstruktiven Austausch bereit, um die notwendigen Meldedaten zu erheben. "Doppelmeldungen und damit einhergehende bürokratische Mehrbelastungen ohne Erkenntnisgewinn sind aber zu vermeiden."

Die DKG verwies darauf, dass Kliniken und Klinikärzt:innen über das Infektionsschutzgesetz bereits jetzt dazu verpflichtet seien, Krankheitsverdacht, Erkrankung oder Tod in Bezug auf COVID-19 zu melden. Hinzu kämen weitere Angaben etwa über Zeitpunkt oder Zeitraum der Infektion und auch zum Impfstatus. "Warum diese Meldepflichten nun noch einmal in einer Verordnung verankert werden müssen, erschließt sich nicht."

Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Wochenende bekanntgegeben, dass die Kliniken künftig mehr Details zu COVID-19-Fällen melden sollen. Die Informationen zu Klinikaufenthalten sollen stärker in die Bewertung der Pandemielage einbezogen werden.