- Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, Langversion 5.0, 2025, AWMF-Registernummer: 032-045OL.
Wie sehr sich die Versorgung von Brustkrebspatientinnen (und dem kleinen Teil männlicher Patienten) inzwischen hin zur personalisierten Medizin entwickelt hat, lässt sich an den zahlreichen neuen Tumormarkern erkennen, mit denen ein spezifisches molekulargenetisches Profil der Erkrankung erstellt werden kann. Das ist vor allem beim metastasierten Mammakarzinom relevant. Hier werden für jeden Subtyp – sei es HER2-low, PIK3CA-mutiert oder BRCA-defizient – maßgeschneiderte Systemtherapien aufgeführt.
Eine zielgenaue und schonendere Therapie verspricht auch die Neubewertung der Sentinel-Lymphknotenbiopsie und der axillären Lymphknotenentfernung. Sie werden bei bestimmten Patientinnen als entbehrlich angesehen. So ist etwa eine Axilladissektion bei ausschließlicher Mikrometastasierung nicht erforderlich, ebenso bei Patientinnen mit Mastektomie und anschließender Bestrahlung bei pT1-pT3/cN0-Tumoren und einem oder zwei positiven Sentinel-Lymphknoten. Dadurch kann die Schulter-Arm-Morbidität deutlich verringert werden.
„Die neue S3-Leitlinie bringt eine klarere Ausrichtung auf personalisierte Behandlungsstrategien, reduziert überflüssige Eingriffe und integriert gezielt neue Wirkstoffe für definierte Patientinnen- und Patientengruppen“, fasst Professor Achim Wöckel, Universitätsklinikum Würzburg, der die Aktualisierung der Leitlinie mit koordiniert hat, in einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) den Fokus der aktualisierten Leitlinie zusammen.
Schließlich wurden erstmals gänzlich neue Aspekte mit aufgenommen. Dazu gehören evidenzbasierte Orientierungshilfen zu Brustkrebs bei Transpersonen, Brustrekonstruktion und spezielle Tumorentitäten (metaplastisches Mammakarzinom, Phylloidestumoren, Angiosarkom, Brustimplantat-assoziiertes anaplastisches großzelliges Lymphom [BIA-ALCL]) sowie die Stärkung der Informations- und Gesundheitskompetenz einschließlich E-Health-Anwendungen.
Die neuen Empfehlungen sind bis Dezember 2030 gültig. Im Sinne einer Living Guideline sind jedoch bei dringendem Änderungsbedarf kurzfristige Aktualisierungen möglich.