Keine Kassenzahlung der Kryokonservierung bei Mädchen unter 18 Jahren

G-BA-Richtlinie sieht auch Einschränkungen für die Kostenübernahme fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen bereits vor der vom Gesetzgeber vorgesehenen oberen Altersgrenze vor.

Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs begegnet Entscheidung mit Unverständnis 

G-BA-Richtlinie sieht auch Einschränkungen für die Kostenübernahme fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen bereits vor der vom Gesetzgeber vorgesehenen oberen Altersgrenze vor.

Im Mai letzten Jahres ist ein Gesetz in Kraft getreten, das das Einfrieren von Eizellen, Spermien und Keimzellgewebe zur Kassenleistung macht. Die Kryokonservierung kostet bis zu 4.300 € für junge Frauen und etwa 500 € für junge Männer und musste bisher selbst getragen werden. Dazu kommen Lagerkosten von etwa 300 € pro Jahr. Für die Umsetzung des Gesetzes fehlt bislang die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Jetzt wurden Einzelheiten aus einem Entwurf bekannt.

"Die Politik war von Anfang an für ein Gesetz, das Jugendliche und Kinder einschließt. Niemand wird verstehen, wenn das Einfrieren von Eizellen für ein Mädchen von 18 Jahren bezahlt wird, für die Bettnachbarin mit 17 Jahren aber nicht", sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.

Keine formale Zulassung für die Hormone unter 18 Jahren

Begründet wird die Formulierung in der geplanten Richtlinie von den Krankenkassen damit, dass es keine formale Zulassung für die Hormone unter 18 Jahren gibt, die für die Stimulation der Eierstöcke notwendig sind. Damit soll dann der komplette Anspruch auf die Bezahlung bei den Jugendlichen entfallen. In der Praxis werden diese seit den 90er Jahren zugelassenen Medikamente aber bei Mädchen unter 18 Jahren erfolgreich eingesetzt, so eine 2019 veröffentlichte Studie aus den USA. Die amerikanischen ÄrztInnen schließen mit der Feststellung: "Die niedrige Komplikationsrate und die gute Eizellenausbeute sind eine beruhigende Orientierungshilfe für die Ärzte, die junge Frauen beraten sollen…" Das Problem einer fehlenden Zulassung bei Kindern und Jugendlichen ist bei vielen Medikamenten in Fachkreisen gut bekannt. In der Regel werden jedoch flexible Lösungen im Sinne der Betroffenen gefunden.

"Wir hoffen sehr, dass sich die Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Gemeinsamen Bundesausschuss der Meinung ihrer Kollegen aus den USA anschließen werden. Uns ist nicht klar, wieso sich der Verband in dieser Frage auf die Seite der Kassen gestellt hat", erklärt Freund.

Darüber hinaus möchte der GKV-Spitzenverband etliche Betroffene an der oberen Altersgrenze aus der Kryokonservierung ausschließen: Die Kryokonservierung soll es nur geben, wenn auch die künstliche Befruchtung noch vor dem Erreichen der Altersgrenze durchgeführt werden kann und wenn ein Erfolg dabei nicht ausgeschlossen ist. Die Altersgrenze für die Kryokonservierung sieht das Gesetz bei Frauen bei 40 Jahren, für Männer bei 50. "Aber wer soll diese Dinge beurteilen und wie?", fragt Freund. "Da ist der Streit doch programmiert, und das trifft die Patienten, wenn sie gerade die Krebsdiagnose erfahren haben und in wenigen Tagen die Therapie beginnen soll. Die Kryokonservierung muss ja vorher durchgeführt werden."