Urintests bleiben Bestandteil von Schwangerschaftsuntersuchungen

Eine Information im Deutschen Ärzteblatt zur Änderung der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung könnte fälschlicherweise so verstanden werden, dass alle Urinuntersuchungen aus dem Untersuchungskatalog gestrichen seien. Das ist aber nicht der Fall.

Missverständliche Informationen um Neuerungen bei "Mutterschafts-Richtlinien"

Eine Information im Deutschen Ärzteblatt zur Änderung der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung könnte fälschlicherweise so verstanden werden, dass alle Urinuntersuchungen aus dem Untersuchungskatalog gestrichen seien. Das ist aber nicht der Fall: Nach wie vor sind die Urintests auf Eiweiß und Zucker enthalten und sollen bei jeder Schwangerschaftsuntersuchung durchgeführt werden.

Das Deutsche Ärzteblatt informierte mit einem Artikel über die Änderungen der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ("Mutterschafts-Richtlinien"), die bereits am 28. Mai 2019 in Kraft getreten ist. Der Artikel enthielt aber missverständliche Formulierungen, bereits der Titel des Artikels "Mutterschaftsvorsorge: Routinemäßige Urinuntersuchungen gestrichen" war irreführend. Denn gestrichen wurde lediglich die regelhafte Untersuchung auf Bakteriurie bei asymptomatischen Schwangeren. Ebenso gestrichen wurde die Durchführung eines Urinsediments alle 4 Wochen während der Schwangerschaft und 6-8 Wochen nach Ende der Schwangerschaft. Die Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß und Zucker alle 4 Wochen während der Schwangerschaft und 6-8 Wochen nach Ende der Schwangerschaft ist nach wie vor enthalten.

"Diese Untersuchungen sind wichtig, da sowohl der Schwangerschaftsdiabetes und die Präeklampsie bekannte Schwangerschaftskomplikationen sind, die Mutter und Kind gefährden können", erklärt Prof. Dr. Sylvia Stracke, Greifswald, Vorsitzende der Kommission "Frau und Niere" in der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN).

Die Präeklampsie ist eine Erkrankung, die bei schwangeren Frauen in der zweiten Schwangerschaftshälfte auftreten kann. Erste Anzeichen sind ein erhöhter Blutdruck und Eiweiß im Urin (Proteinurie), weshalb diese Urintests in den Schwangerschaftsuntersuchungen enthalten sein müssen. Schätzungen zufolge sind etwa 2–3 von 100 Schwangeren betroffen. Bei einer Präeklampsie wird die Plazenta nicht mehr ausreichend durchblutet, was zu einer Unterversorgung des Kindes mit Sauerstoff und Nährstoffen führen kann – mit z.T. schwerwiegenden Folgen wie Fehlgeburten. Bei der Mutter erhöht die Präeklampsie das Risiko für Schlaganfälle und auch für Nierenversagen. "Daher ist es uns ein Anliegen, alle Gynäkologinnen und Gynäkologen dafür zu sensibilisieren, dass die Urinuntersuchung auf Zucker und Albumin nach wie vor im Leistungspaket enthalten ist", erläutert die Nephrologin Prof. Stracke.