Ambulante spezialfachärztliche Versorgung jetzt auch für Menschen mit CEDs

Seit dem 30. April 2022 ist die Richtlinie zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen in Kraft. So soll die Versorgungsrealität verbessert werden. Was Sie wissen sollten.

Was ist die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) genau?

Sorgenkind chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

In Deutschland leiden etwa 470.000 Menschen an chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED). Ihre Versorgung ist oftmals komplex und erfordert das Zusammenarbeiten verschiedener Fachrichtungen. Ohne ASV-Teams kann dies unter Umständen mit langen Wartezeiten und Überweisungen zu unterschiedlichen Fachärzten verbunden sein. Hier soll die neue Richtlinie nun Abhilfe schaffen, indem sie die Bildung spezialisierter Einheiten fördert und so die Versorgungsrealität Betroffener verbessert.

Was steht in der Richtlinie?

Die neu in Kraft getretene Richtlinie beschreibt, welche Leistungen in der Versorgung der CED-Patienten erfolgen können und wie die Teamzusammensetzung aussehen soll. So wird festgelegt, dass die Teamleitung von einem Internisten oder Gastroenterologen erfolgen soll und dass als weiteres Fachgebiet die Viszeralchirurgie integriert sein muss. Weitere Spezialisten können nach Bedarf ergänzt werden. Handelt es sich um ein ASV-Team für Kinder mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen, muss auch ein Pädiater mit im Team sein.

Auch der Leistungskatalog wird in dem Dokument weiter erläutert. Interessant sind hier insbesondere die Leistungen, die bisher nicht Teil des EBM sind, die nun aber unter gewissen Voraussetzungen Anwendung finden können:

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erhofft sich so die verbesserte und strukturiertere Versorgung der CED-Patientinnen und Patienten.

Zeitplan und Übergangsregelungen

Teilnehmende Krankenhäuser haben ab Inkrafttreten drei Jahre Zeit, die Regelungen umzusetzen. Schritt für Schritt werden also bestehende Strukturen umgebaut, um der neuen Richtlinie nachzukommen. Auch Vertragsärzte können miteinbezogen werden. Teams müssen ihre Teilnahme an der Richtlinie anzeigen, um vom vollen Umfang profitieren zu können. 

Fazit für die Praxis

Die neue ASV-Richtlinie ist ein entscheidender Schritt in die Richtung der optimalen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen. Durch die spezialisierten Teams wird eine koordinierte und reibungslose Diagnostik und Behandlung Erkrankter angestrebt.

Quellen: 

  1. Pressemitteilungen und Meldungen - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)
  2. Beschluss (g-ba.de)