Die epidemiologische Lage um den multiresistenten Hefepilz Candida auris hat sich in Deutschland im Jahr 2025 spürbar verändert. Der sprunghafte Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2023, als mit 77 Nachweisen erstmals auch mehrere nosokomiale Ausbrüche dokumentiert wurden, war ein klares Warnsignal. Heute ist Candida auris eine persistente Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem. Für Ärzte bedeutet dies, dass Wachsamkeit und striktes Hygienemanagement unabdingbar sind, um eine weitere Etablierung zu verhindern.
Die Fallzahlen von Candida auris sind seit 2023 weiter angestiegen, primär angetrieben durch nosokomiale Übertragungen innerhalb Deutschlands. Während die Gesamtzahl im europäischen Vergleich noch moderat ist und wir nicht von einer endemischen Verbreitung wie in Teilen Südeuropas sprechen, hat die Frequenz von Ausbruchsgeschehen zugenommen. Das klinisch gravierendste Ereignis ist zweifellos die invasive Infektion, die bei immungeschwächten oder kritisch kranken Patienten eine hohe Letalität von 30-60 % aufweisen kann. Das strategisch größere Problem ist jedoch die stille Ausbreitung durch asymptomatisch kolonisierte Patienten. Sie bilden das unentdeckte Reservoir, das die Weiterverbreitung unbemerkt vorantreibt und erst die Grundlage für solche potenziell tödlichen Infektionen schafft.
Die Übertragung erfolgt dabei als klassische Schmier- und Kontaktinfektion. Die Fähigkeit von Candida auris, wochenlang auf Oberflächen zu überleben, macht die Unterbrechung von Infektionsketten zur zentralen Herausforderung. Da die seit 2023 bestehende Meldepflicht nach §7 IfSG nur den Nachweis aus Blut oder primär sterilem Material erfasst, bleibt die Dunkelziffer der Kolonisationen wahrscheinlich hoch.
Für klinisch tätige Ärzte ist ein hoher klinischer Verdachtsindex bei Risikopatienten unerlässlich. Dazu zählen insbesondere Patienten auf Intensivstationen, frisch Operierte, onkologische Patienten sowie Personen, die aus Regionen mit endemischem Candida auris-Vorkommen (z.B. Spanien, Italien, Indien) verlegt werden.
Für den Arbeitsalltag ergeben sich daraus klare Handlungserfordernisse:
Auch im hausärztlichen Bereich gewinnt Candida auris an Bedeutung. Die Weitergabe von Informationen ist hier entscheidend. Im Arztbrief bei Entlassung oder Verlegung muss ein Hinweis auf eine stattgehabte Kolonisation oder Infektion unmissverständlich vermerkt sein. Dies ermöglicht es der aufnehmenden Einrichtung – sei es eine andere Klinik, eine Reha-Einrichtung oder ein Pflegeheim – sofort adäquate Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Niedergelassene Kollegen sollten bei Patienten mit entsprechender Anamnese (lange Krankenhausaufenthalte, Wundinfektionen unklarer Genese) wachsam sein und eine gezielte Diagnostik in Erwägung ziehen.
Candida auris (neu: Candidozyma auris) wird sich nicht mehr vollständig aus dem deutschen Gesundheitssystem verdrängen lassen. Der Fokus sollte auf einem proaktiven Management liegen, um die Ausbreitung zu verlangsamen und vulnerable Patientengruppen zu schützen. Eine Ausweitung der Meldepflicht auf alle Nachweise, wie von Experten gefordert, wäre ein wichtiger Schritt, um echte Kennzahlen der Verbreitung zu erfassen und Ausbrüche frühzeitig zu erkennen.