Neuer RKI-Ratgeber: Kopfläuse effektiv bekämpfen

Kopfläuse können jeden befallen und haben nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Besonders häufig kommen sie bei Grundschulkindern vor und können bei Ausbrüchen zum Problem werden.

Steckbrief Pediculus humanus capitis:

Kombinationsbehandlung mit Pedikulozid und Läusekamm 

sind ein mühsames Unterfangen, das die zuverlässige Mitarbeit der Betroffenen bzw. von deren Eltern erfordert. Wichtigstes Werkzeug ist ein spezieller Kamm, dessen Zinken maximal 0,2 mm Abstand voneinander haben dürfen. Damit lassen sich die kleinen Tierchen und ihre Eier aufspüren, indem man den Kamm Strähne für Strähne fest von der Kopfhaut bis zu den Haarspitzen zieht. Um die Arbeit zu erleichtern, wird laut  empfohlen, das vorher mit Wasser und einer Pflegespülung anzufeuchten.

Der Läusekamm dient nicht nur zur Diagnostik, sondern ist zugleich essenzieller Bestandteil der Therapie, die sich aus geeigneten chemischen und physikalischen Verfahren zusammensetzt. Für ein optimales Ergebnis wird eine Kombination nach folgendem Schema empfohlen:

In Deutschland zugelassen und erhältlich sind die Wirkstoffe Pyrethrum, Allethrin oder Permethrin, die über eine neurotoxische Wirkung zum Tod der Kopfläuse führen. Durch das zunehmende Auftreten von Resistenzen ist es wichtig, den Behandlungserfolg sorgfältig zu überprüfen. Andere Gründe für ein Therapieversagen können eine inkorrekte Anwendung wie zu kurze Einwirkzeiten, eine zu sparsame Verwendung oder der Verzicht auf eine Wiederholungsbehandlung sein. Daher sollten Eltern über die Behandlung gut aufgeklärt werden. 

Betretungsverbot bei Kopflausausbrüchen in Einrichtungen 

Bei einem Kopflausausbruch in einer Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß  das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen; eine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht besteht hingegen nicht. Alle Betroffenen dürfen die Schule, Kita oder andere Einrichtungen zunächst nicht mehr besuchen. Voraussetzung für die Wiederzulassung ist die korrekte Erstbehandlung mit einer pedikuloziden Substanz, die die Sorgeberechtigten nachweisen müssen. Zwar sieht das Gesetz dabei das Einholen eines ärztlichen Urteils vor, was aber weder praktikabel noch sachlich notwendig erscheint. Laut fachlichem Konsens kann der Besuch der Einrichtung nach korrekter Erstbehandlung „auch ohne ärztliches Urteil gestattet werden“, heißt es im RKI-Ratgeber. 

Kopfläuse können vor allem im Kindes- und Jugendalter immer wieder auftreten und sind, entgegen landläufiger Meinung, nicht auf fehlende Sauberkeit zurückzuführen. Denn auch durch regelmäßiges Haarewaschen lassen sich die an ihre Umgebung optimal adaptierten nicht abhalten. Allerdings kann ihre Vermehrung und Ausbreitung wirksam verhindert werden. Dabei sind Familien wie auch ggf. Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitsämter und Ärzte gefordert.

Quelle:
  1. RKI. Epid Bull 2025; 1: 3-11; DOI: 10.25646/12910.