Spargesetz und MVZ: Was sich für die Hausarztpraxis ändert

Das GKV-Spargesetz ist in Kraft, und die Zahl der MVZ wächst weiter. Ein Überblick über aktuelle Zahlen und Studien zu beiden Entwicklungen und ihre Bedeutung für Hausärztinnen und Hausärzte.

Wie trifft das GKV-Spargesetz die Hausarztpraxis konkret?

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Nach Berechnungen der KBV mindert das GKV-Spargesetz den ärztlichen Honorarumsatz 2027 um rund 3 Milliarden Euro. Das entspricht etwa der Vergütung von 46 Millionen Behandlungsfällen.1 Ein Teil davon entfällt auf den Wegfall der TSVG-Zuschläge für die Terminvermittlung. Bundesweit sind das rund 1,64 Milliarden Euro pro Jahr. Je Ärztin oder Arzt bedeutet das bei Haus- und Kinderärztinnen und -ärzten im Schnitt rund 2.400 Euro, bei Fachärztinnen und Fachärzten knapp 30.000 Euro. Darüber hinaus führen Vergütungsänderungen bei Haus- und Kinderärztinnen und -ärzten zu einer Honorarminderung von im Schnitt gut 3.000 Euro pro Jahr.2

Zugleich wurden hausärztliche Leistungen zum 1. Oktober 2025 größtenteils entbudgetiert. Einige Leistungen wie die Gesprächsleistungen (GOP 03230) bleiben jedoch budgetiert. Wie hoch die Vergütung der budgetierten Leistungen ausfällt, unterscheidet sich je nach Kassenärztlicher Vereinigung. In Hamburg lag die Mindestquote für die restlichen Leistungen im vierten Quartal 2025 zum Beispiel bei 38 %.3

Die KBV warnt unter dem Slogan „Praxen nicht kaputtsparen“ vor längeren Wartezeiten auf Termine und einer schwierigeren Arztsuche.1

Altersstruktur und unbesetzte Sitze in der hausärztlichen Versorgung

Das Durchschnittsalter der Hausärztinnen und Hausärzte liegt bei etwa 55 Jahren.4 Mehr als jede dritte praktizierende Hausärztin und mehr als jeder dritte praktizierende Hausarzt ist 60 Jahre oder älter.5 Laut der im Juli 2026 veröffentlichten Studie „Primärversorgung 2035+“ von IGES und Bosch Health Campus sind aktuell rund 4.400 Hausarztsitze unbesetzt. Bis 2040 könnten es rund 12.000 sein, also jeder fünfte Sitz.6

Die Einzelpraxis ist zwar weiterhin die häufigste Praxisform. Ihre Zahl ist laut KBV in den vergangenen Jahren aber überproportional gesunken, besonders bei Hausärztinnen und Hausärzten.7

MVZ weiterhin auf dem Vormarsch

Ganz anders sieht es bei den Zahlen der MVZ aus. Ihre Zahl stieg laut KBV von 4.897 Ende 2023 auf 5.085 Ende 2024. In MVZ arbeiteten Ende 2024 insgesamt 31.872 Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.8 Für 2025 zählt gesundheitsmarkt.de in einer eigenen Auswertung 246 Neugründungen von MVZ-GmbH, einschließlich zahnärztlicher MVZ.9

Wie sehen die Zahlen konkret aus? Krankenhäuser stellen mit 2.507 Zentren (45 %) den größten Anteil. Ihnen folgen die MVZ in vertragsärztlicher Trägerschaft mit 2.319 (42 %). Auf weitere Träger entfallen 13 % (751 MVZ). Von Finanzinvestoren getragene MVZ erscheinen in der KBV-Statistik nicht als eigene Trägergruppe, ihr Anteil lässt sich daraus also nicht ablesen.8 Hausärztinnen und Hausärzte sind mit 5.548 Personen die größte Fachgruppe in MVZ.8

Die Nichtregierungsorganisation Finanzwende Recherche beschreibt, wie Private-Equity-Gesellschaften über sogenannte „Buy-and-Build“-Strategien mehrere Praxen zu Konzernen bündeln. Nach ihren Angaben sind diese Unternehmen häufig hoch verschuldet, und in einigen Regionen seien dadurch monopolartige Strukturen entstanden. Von ihrem Einstieg erwarteten die Geldgebenden oft eine Rendite um die 20 %.10 Die AWMF nennt für Deutschland 140 von Private-Equity-Investoren aufgekaufte Praxen und MVZ im Jahr 2021, nach 81 im Jahr 2011.11

Studienlage aus den USA: Private-Equity-Übernahmen und Abrechnungsmuster

Für Deutschland liegen bislang kaum Studien zu den Folgen von Investorenbeteiligungen an Praxen vor. Untersucht wurde das vor allem in den USA: Die Forschungsgruppe um Singh analysierte, wie sich die Übernahme von Arztpraxen durch Private-Equity-Gesellschaften auf Ausgaben und Inanspruchnahme auswirkt.

Eingeschlossen wurden Praxen aus Dermatologie, Gastroenterologie und Augenheilkunde (also keine Hausarztpraxen), die zwischen 2016 und 2020 von Private-Equity-Gesellschaften übernommen worden waren. Im Vergleich zu 2.874 Kontrollpraxen war die Übernahme bei den 578 Praxen mit einem Anstieg der in Rechnung gestellten Beträge pro Leistungsfall um 71 US-Dollar (20,2 %) verbunden. Der von den Kostenträgern anerkannte Betrag stieg um 23 US-Dollar (11,0 %). Zudem nahm die Zahl der Konsultationen um 16,3 % zu, ohne dass sich das Risikoprofil der Patientinnen und Patienten nennenswert veränderte.12 Eine weitere Studie zeigte, dass die Zahl der von Private-Equity-Gesellschaften übernommenen Praxisstandorte in den USA zwischen 2012 und 2021 von 816 auf 5.779 stieg.13

Diese Befunde betreffen andere Fachgebiete und ein anderes Gesundheitssystem und lassen sich nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen. Sie geben aber einen Hinweis darauf, wie sich Abrechnungsmuster unter Renditeerwartungen verändern können. Die AWMF hält das Ertragsziel von Investoren nicht grundsätzlich für verwerflich, sofern die Behandlungsqualität nicht darunter leidet. Sie fordert, dass die Patientenversorgung nicht von Investoreninteressen getrieben werden darf, und spricht sich für Studien zu den Folgen in Deutschland aus.11

Quellen
  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. https://www.kbv.de/spargesetz (letzter Zugriff: 30.09.2026).
  2. KBV: PraxisInfo „Auswirkungen des Spargesetzes“, August 2026. https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/praxisinfo/praxisinfo-spargesetz-auswirkungen.pdf (letzter Zugriff: 30.09.2026).
  3. Virchowbund: Diese Hausarzt-Leistungen bleiben auch 2026 budgetiert. Praxisärzte-Blog, 05.01.2026, aktualisiert am 10.05.2026. https://www.virchowbund.de/praxisaerzte-blog/diese-hausarzt-leistungen-bleiben-auch-2026-budgetiert (letzter Zugriff: 30.09.2026).
  4. Deutsches Ärzteblatt: Prognose: Rund 12.000 freie Hausarztsitze bis 2040. https://www.aerzteblatt.de/news/prognose-rund-12000-freie-hausarztsitze-bis-2040-5e83a125-b6f8-4588-8c01-d1b36df8c0a6 (letzter Zugriff: 30.09.2026).
  5. Hausärztliche Praxis: Bis 2040 könnte jeder fünfte Hausarztsitz unbesetzt bleiben. https://www.hausaerztlichepraxis.digital/politik/hausaerzteverband/bundesverband/bis-2040-koennte-jeder-fuenfte-hausarztsitz-unbesetzt-bleiben-183435.html (letzter Zugriff: 30.09.2026).
  6. IGES Institut / Bosch Health Campus der Robert Bosch Stiftung: Primärversorgung 2035+: Gesundheit vor Ort neu gestalten. 20.07.2026. https://www.iges.com/ergebnisse/projekte/2026/primaerversorgung/index_ger.html (letzter Zugriff: 30.09.2026).
  7. KBV: Praxen und Ärzte nach Praxisform. https://www.kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten/praxen-und-aerzte-nach-praxisform (letzter Zugriff: 30.09.2026).
  8. KBV: Medizinische Versorgungszentren aktuell. Statistische Informationen zum Stichtag 31.12.2024. https://www.kbv.de/documents/infothek/zahlen-und-fakten/mvz/mvz-aktuell.pdf (letzter Zugriff: 30.09.2026).
  9. gesundheitsmarkt.de: Neugründungen von MVZ 2025. https://www.gesundheitsmarkt.de/anzahl-statistik-neugruendung-mvz/ (letzter Zugriff: 30.09.2026).
  10. Finanzwende Recherche: Private-Equity-Beteiligungen an Arztpraxen in Deutschland. https://www.finanzwende-recherche.de/unsere-themen/private-equity-beteiligungen-an-arztpraxen/ (letzter Zugriff: 30.09.2026).
  11. AWMF: Ärzte und Juristen der AWMF: Patientenversorgung darf nicht von Investoren-Interessen getrieben sein. Pressemitteilung, Dezember 2023. https://idw-online.de/de/news826288 (letzter Zugriff: 30.09.2026).
  12. Singh Y, et al. Association of Private Equity Acquisition of Physician Practices With Changes in Health Care Spending and Utilization. JAMA Health Forum. 2022;3(9):e222886. https://doi.org/10.1001/jamahealthforum.2022.2886 (letzter Zugriff: 30.09.2026).
  13. Abdelhadi O, Fulton BD, Alexander L, Scheffler RM. Private Equity-Acquired Physician Practices And Market Penetration Increased Substantially, 2012-21. Health Aff (Millwood). 2024;43(3):354-362. https://doi.org/10.1377/hlthaff.2023.00152 (letzter Zugriff: 30.09.2026).