- Robert-Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 28/2026, 9. Juli 2026.
Im Epidemiologischen Bulletin 28/2026 vom 9. Juli 2026 begründet die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre modifizierten Empfehlungen mit der inzwischen ausreichenden Basisimmunität der Bevölkerung sowie dem Rückgang der Covid-19-Fallzahlen einschließlich schwerer Verläufe.
„Gesunde Erwachsene im Alter von < 75 Jahren sind dadurch ausreichend gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen geschützt“, so das Robert-Koch-Institut (RKI) im Epidemiologischen Bulletin. Dies gilt auch für gesunde schwangere Frauen: „Analog zu nicht-schwangeren gesunden Erwachsenen haben gesunde Schwangere inzwischen ein sehr niedriges Risiko für schwere COVID-19-Erkrankungen.“
Seit Anfang 2022 kursiert die SARS-CoV-2-Variante Omikron in wechselnden Sublinien. Zwar ist sie durch eine hohe Infektiosität gekennzeichnet, führt aber zu vergleichsweise milden Krankheitsverläufen. So ist die Anzahl der hospitalisierten COVID-19-Fälle ebenso wie die Mortalität in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen, wobei ältere Menschen nach wie vor am meisten gefährdet sind und einen Großteil der Hospitalisierungs- und Sterbefälle ausmachen.
Auch Long- bzw. Post-COVID-Erkrankungen sind seit Auftreten der Omikronvariante deutlich seltener geworden. Das RKI betont jedoch, dass Personen mit vorbestehendem Long-/Post-COVID gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken. Sie werden daher erstmals explizit bei den Zielgruppen mit besonderer Gefährdung und Indikation für eine jährliche Impfung aufgeführt.
Die COVID-19-Saison beginnt inzwischen regelhaft im Spätsommer/Frühherbst und erstreckt sich über einen langen Zeitraum bis in den Winter hinein. Das saisonale Maximum wird zwischen Mitte Oktober und Anfang Dezember erreicht. Als idealer Zeitpunkt für die Impfung gilt der Saisonstart.
Im Vergleich dazu beginnt die Influenza-Saison später und verläuft umschriebener. Das RKI rät: „Die unterschiedliche Saisonalität der respiratorischen Erreger (insbesondere Influenza) sollte bei der Wahl des Zeitpunktes der Impfung bzw. Ko-Administration von Impfungen bedacht werden.“