Krankenkassen verzockt: Wer zahlt für die halbe Milliarde?
Gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben Rücklagen in hochriskante Anleihen gesteckt – und dabei mindestens 400 Millionen Euro verloren, weitere 700 Millionen stehen auf der Kippe. Vorstände werden verklagt, Aufsichtsbehörden ermitteln. Doch am Ende zahlen, wie so oft, die Falschen.
Eigentlich ist die Vorgabe glasklar: Nach Paragraf 80 SGB IV müssen Kassen ihre Rücklagen so anlegen, „dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint“.1 Der Gesetzgeber pocht nicht ohne Grund auf Sicherheit vor Rendite. Was tatsächlich passiert ist, klingt erschreckend: Krankenkassen haben nach einer Antwort der Bundesregierung rund 1,1 Milliarden Euro (Nominalwert) in Anlagen im Umfeld der Verius-Fonds investiert, die als „leistungsgestört“ gelten.1,3,12 Das ist Fachjargon für: Zahlungen bleiben ganz oder teilweise aus. Zum 31. Dezember 2025 hatten die Kassen rund 400 Millionen Euro wertberichtigt, die Restbuchwerte lagen bei knapp über 700 Millionen Euro.7,12
Hinzu kommen Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), die in diesen Regierungszahlen nicht enthalten sind.5 Für Ärztinnen und Ärzte stellt sich damit die Frage, wer die Verluste am Ende trägt. Die Antwort fällt je nach Träger unterschiedlich aus: Bei den Kassen warnen Oppositionspolitiker vor unnötig hohen Beiträgen für die Versicherten,2 bei den KVen kommt es darauf an, wie sich die Verluste im Verwaltungshaushalt auswirken, und über die Haftung entscheiden mehrere Gerichte.
Worin haben Kassen und KVen investiert, und wie hoch ist der Schaden?
Im Zentrum stehen Inhaberschuldverschreibungen und immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen aus dem Umfeld von Verius II und III, deren Handel im Dezember 2022 ausgesetzt wurde.8,12 Bei bis zu 96 Prozent des Fondsvermögens von rund 1,2 Milliarden Euro gilt die Rückzahlung als gefährdet.5,6 Betroffen sind nicht nur große Kassen: Den höchsten bekannten Einsatz hat die KKH mit rund 47,4 Millionen Euro,6 laut Medienberichten folgen die Bahn BKK und die Viactiv Krankenkasse mit je rund 40 Millionen Euro.13 Kleinere Häuser wie Pronova BKK, BKK Gildemeister Seidensticker, Novitas BKK, MKK oder die IKK Südwest haben zwischen 2 und 10 Millionen Euro eingesetzt.6 Unter den KVen nennen Berichte die KV Baden-Württemberg mit 50 Millionen Euro, die KV Westfalen-Lippe mit 40 Millionen, die KV Hessen mit 30 Millionen, die KV Schleswig-Holstein mit 16 Millionen und die KV Berlin mit rund 15 Millionen Euro.4,5,13 Die KV Westfalen-Lippe hat nach Prüfung aller Kapitalanlagen der vergangenen Jahre insgesamt rund 200 Millionen Euro abgeschrieben, also deutlich mehr als ihren Verius-Anteil.13
Das Bundesamt für Soziale Sicherung beaufsichtigt 58 bundesunmittelbare Kassen. Regionale Kassen unter Landesaufsicht sind in den Zahlen der Bundesregierung noch gar nicht erfasst.1 Insgesamt sollen mindestens 28 Kassen und KVen beteiligt sein, den möglichen Gesamtschaden beziffern Recherchen auf mehr als 500 Millionen Euro.4 Oppositionspolitiker fordern, Schadenersatzansprüche gegen Ratingagenturen und Fondsinhaber zu prüfen.7
Wie wurde aus einer sicher wirkenden Anleihe ein Immobilienrisiko?
Aktien hätten Sozialversicherungsträger nach SGB IV ohnehin nicht kaufen dürfen. Tatsächlich erwarben die Kassen Inhaberschuldverschreibungen der luxemburgischen Verbriefungsgesellschaft Securo Pro Lux, mit festem Kupon, Rating und Börsennotierung. Auf dem Papier zeigte sich zunächst ein klassisches, sicher wirkendes festverzinsliches Wertpapier.10 Wirtschaftlich floss das Geld aber über mehrere Ebenen weiter: von der Schuldverschreibung in ein Verbriefungs-Compartment, von dort in den Verius-Fonds und schließlich als meist nachrangig besichertes Darlehen (Mezzanine-Finanzierung, teils mit bis zu 15 % Zinsen) an Immobilien-Projektentwickler in Deutschland und Österreich.9,10 Direkten Zugriff auf Immobilien oder Projektgesellschaften hatten die Kassen als Gläubiger nicht. Die aufsichtsrechtliche Prüfung fragte im Kern nur nach Folgendem: Schuldverschreibung, Rating, börsennotiert? Ob das dahinterliegende Geschäft, also Nachrangdarlehen an Bauträger, wirtschaftlich zum strengen SGB-IV-Maßstab passte, blieb bisher außen vor.10
Warum die Verius-Papiere in der Negativzinsphase attraktiv wirkten
Der Einstieg vieler Kassen und KVen lässt sich auf 2019 bis 2022 datieren und liegt damit mitten in der Null- und Negativzinsphase, in der Bundesanleihen kaum noch Rendite abwarfen und manche Kasse sogar Strafzinsen zahlen musste.8 Die Verius-Papiere wurden mit einem garantierten Kupon von 1,25 % angeboten.8 Zum Vergleich: Am Ende der Kette standen Darlehen mit Zinsen von bis zu 15 %, ein Hinweis darauf, wie viel Risiko hinter dem Papier steckte.10 Zugleich schien das Investment über Immobilien solide abgesichert zu sein.8 Für Körperschaften, die nach SGB IV nahezu risikofrei anlegen müssen, war das offenbar ein verlockendes Angebot.
Wer haftet für den Schaden?
Die KV Westfalen-Lippe hat sich von dem zuständigen Finanzvorstand getrennt und ihn vor dem Landgericht Dortmund auf Schadenersatz verklagt, die Wirtschaftsprüfer verklagt sie separat vor dem Landgericht Düsseldorf.2,13 Auch die KV Baden-Württemberg klagt gemeinsam mit anderen Anlegern seit Ende 2025 vor dem Landgericht Frankfurt, da sie sich selbst getäuscht sieht: Die Anleger seien „bewusst über Sicherheit und aufsichtsrechtliche Zulässigkeit dieser Anlagen getäuscht worden“.8 Zu den Klägern zählen außerdem die Kaufmännische Krankenkasse, die Pronova BKK und die KV Hessen.9 In Frankfurt sind drei Verfahren mit einem Streitwert von zusammen rund 81 Millionen Euro anhängig, zwei Termine sind für den 10. Dezember 2026 angesetzt.13,14 Das Gericht muss klären, ob die Anleger tatsächlich getäuscht wurden oder schlicht Fehlentscheidungen getroffen haben.9
Das Bundesamt für Soziale Sicherung hatte im September 2023 in einem Rundschreiben gewarnt, dass Immobiliensicherheiten „zur vollständigen Befriedigung der Restschuld ausreichen“ müssten. Bei der Prüfung von 24 Kassen im Jahr 2025 stellte es fest, dass nicht alle die Anforderungen an Anlage- und Risikomanagement erfüllten. Die Kontrollen sollen 2026 verstärkt werden.6
Was bedeutet das für Beitragszahlende und KV-Mitglieder?
Die KVBW betont über eine Sprecherin, „ärztliches Honorar oder Beitragsgelder von Krankenversicherten sind nicht betroffen“.8 Das Geld stamme aus dem Verwaltungskostenhaushalt, die Entscheidung sei „gewissenhaft“ auf Basis der damals verfügbaren Informationen getroffen worden, zwei Prüfgesellschaften hätten die Zulässigkeit bestätigt.8,11 Das lindert die Sorge um Honorare, ändert aber nichts daran, dass Verwaltungshaushalte über die Mitgliedsbeiträge der Ärztinnen und Ärzte finanziert werden und Verluste dort langfristig Spielräume kosten können. Bei den Krankenkassen warnen Oppositionspolitiker vor unnötig hohen Beiträgen für die Versicherten.2 Ob Verantwortliche am Ende persönlich haften, entscheiden Gerichte, oft erst nach Jahren.
Fazit für die Praxis
- Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind die KV-Verluste ein Thema, weil die Verwaltungshaushalte der KVen aus den Beiträgen ihrer Mitglieder finanziert werden. Die KVBW betont, Honorare seien nicht betroffen. Offen ist, ob und wie sich die Verluste langfristig auf den Verwaltungshaushalt auswirken.
- Es lohnt sich, bei der Vertreterversammlung oder im KV-Rundschreiben gezielt nachzufragen: Wo liegen die Rücklagen der eigenen KV, wie sind sie angelegt, und welche Konsequenzen wurden gezogen?
- Wie hoch die Verluste am Ende ausfallen, hängt auch von den laufenden Verfahren ab. Vor dem Landgericht Frankfurt sind zwei Termine für den 10. Dezember 2026 angesetzt.13,14
- Transparenz bei Kapitalanlagen sollte für Körperschaften des öffentlichen Rechts selbstverständlich sein. Bisher haben viele der betroffenen Träger ihre Beträge nicht offengelegt.1
- t-online: Versichertengeld in Gefahr – Krankenkassen steckten 1,1 Milliarden in riskante Fonds. https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/versicherungen/krankenversicherung/id_101428934/riskante-investments-krankenkassen-droht-milliardenverlust.html (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- ZDFheute: Krankenkassen haben sich verzockt – Milliardenschaden droht. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/krankenkassen-verlust-milliarden-reaktionen-100.html (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- Pharmazeutische Zeitung: Kassen droht Milliarden-Anlageverlust. https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kassen-droht-milliarden-anlageverlust-168240/ (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- t-online: Beitragszahler haften – Krankenkassen verlieren Millionen bei fragwürdigen Investments. https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/id_101348180/fehl-investment-krankenkassen-verlieren-millionen-beitragsgelder-.html (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- Ärzte Zeitung: Finanzanlagen von Krankenkassen und KVen – Millionenbeträge stehen auf der Kippe. https://www.aerztezeitung.de/Politik/Finanzanlagen-von-Krankenkassen-und-KVen-Millionenbetraege-stehen-auf-der-Kippe-463808.html (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- Ärzte Zeitung: Riskante Investments von Krankenkassen – Aufsichtsbehörde warnte frühzeitig. https://www.aerztezeitung.de/Politik/Riskante-Investments-von-Krankenkassen-Aufsichtsbehoerde-warnte-fruehzeitig--464172.html (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- Deutsches Ärzteblatt: Riskante Anlagen in Immobilienfonds – Ausmaß der Verluste wird größer. https://www.aerzteblatt.de/news/riskante-anlagen-in-immobilienfonds-ausmass-der-verluste-wird-grosser-6ff03205-2d1b-4bdd-ae76-14e4993e425b (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- t-online (Stuttgart): Verlustgeschäft mit Verius – KVBW klagt gegen Fondsanbieter. https://stuttgart.t-online.de/region/stuttgart/id_101348798/verlustgeschaeft-mit-verius-kvbw-klagt-gegen-fondsanbieter.html (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- Handelsblatt: Immobilien – Verluste beim Verius-Fonds treffen Investoren aus dem Gesundheitswesen. https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-verluste-beim-verius-fonds-treffen-investoren-aus-dem-gesundheitswesen/100233155.html (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- portfolio institutionell: Verius – Wenn formale Erwerbbarkeit ökonomische Risiken verdeckt. https://www.portfolio-institutionell.de/verius-wenn-formale-erwerbbarkeit-oekonomische-risiken-verdeckt/ (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Verius-Immobilienfinanzierungsfonds – Keine Beitragsgelder der Versicherten betroffen. Pressemitteilung vom 17.07.2026. https://www.kvbawue.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-pressemitteilungen/news-artikel/verius-immobilienfinanzierungsfonds-keine-beitragsgelder-der-versicherten-betroffen (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- Ärzte Zeitung: Regierung – Krankenkassen haben 1,1 Milliarden Euro in Spekulationsgeschäfte investiert. https://www.aerztezeitung.de/Politik/Regierung-Krankenkassen-haben-11-Milliarden-Euro-in-Spekulationsgeschaefte-investiert-464353.html (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- Private Banking Magazin: Verius-Fonds. 23.09.2026. https://www.private-banking-magazin.de/verius-fonds-krankenkassen-verluste-kvwl-klage-finanzvorstand/ (letzter Zugriff: 01.10.2026).
- Private Banking Magazin: Verius-Fonds und Krankenkassen (Klagen vor dem Landgericht Frankfurt). https://www.private-banking-magazin.de/verius-fonds-krankenkassen-klagen-landgericht-frankfurt/ (letzter Zugriff: 01.10.2026).