S3-Leitlinie zur Supportivtherapie in der Onkologie aktualisiert

Nach fünf Jahren wurde die S3-Leitlinie „Supportive Therapie bei onkologischen PatientInnen“ umfassend überarbeitet und liegt seit April 2025 in einer aktualisierten Version vor.

Die neue S3-Leitlinie Supportivtherapie in Zahlen: 

Der große Umfang und die Mitwirkung zahlreicher Akteure sorgen bei der AWMF-Leitlinie im Gegensatz etwa zur kurzlebigen Onkopedia-Leitlinie zu langen Überarbeitungszyklen. Nach fünf Jahren war der Aktualisierungsbedarf entsprechend hoch.

Neu hinzugekommen sind die Themen Kardiotoxizität und immunvermittelte Nebenwirkungen (irAE) durch . Einzelne Erweiterungen gab es in den Kapiteln Haut- und Neurotoxizität sowie unterstützende Maßnahmen in der Radioonkologie. 

Ein paar Beispiele:

1. Tumortherapie-induzierte Nausea und Erbrechen

Die Risikoklassifizierung für die zunehmend verfügbaren oralen Tumortherapeutika wurde angepasst und umfasst im Gegensatz zu i.v.-Substanzen statt 4 nur 2 Emetogenitätsklassen:

Während bei einem geringen Risiko eine einfache Prophylaxe in Form einer Monotherapie aus Metoclopramid (MCP), einem Setron oder Dexamethason erwogen werden kann, wird bei hohem Risiko eine primäre Kombinationsbehandlung empfohlen.

Bei der intravenösen Tumortherapie richtet sich die antiemetische Therapie nach den 4 Emetogenitätsklassen minimal, gering, moderat oder hoch. Verändert hat sich der Stellenwert von Olanzapin im hochemetogenen Bereich: Galt es in der vorherigen Version noch als Reserveantiemetikum, hat es hier nun eine feste Rolle. 

2. Tumortherapie-induzierte Hauttoxizität

Bei der Prophylaxe des akneiformen Exanthems ist der Stellenwert topischer gestiegen. Sie können bei Patienten, die einen EGFR-Inhibitor erhalten, gleich zu Beginn der Therapie für bis zu 30 Tage verabreicht werden.

Wenig Änderungen gibt es hingegen bei der oralen Mukositis. Es besteht nach wie vor keine ausreichende Evidenz für einen Nutzen oder Schaden der eingesetzten Medikamente. Aufgrund unzureichender Alternativen erhielt lediglich die Spülung mit NaCl 0,9 einen stärkeren Empfehlungsgrad.

3. zentrale Neurotoxizität

Die einzige „Soll“-Empfehlung im Bereich der zentralen Neurotoxizität bezieht sich auf cisplatinbasierte Chemotherapien, die vor allem in hoher Dosierung und bei jüngeren Patienten ototoxisch wirken können. Zur Beurteilung wird vor dem Start der Therapie eine Tonaudiometrie empfohlen. 

Wenig geändert hat sich bei Enzephalopathie und akutem Kleinhirnsyndrom. Beide sind oft spontan reversibel; eine wirksame medikamentöse Prophylaxe steht nicht zur Verfügung. Im Gegenteil hat sich die Liste der nicht wirksamen Substanzen bei der Ifosfamid-Enzephalopathie erweitert: Methylenblau, Thiamin und Glukose 5 % sollten weder zur Prophylaxe noch zur Therapie eingesetzt werden.

4. immunvermittelte Nebenwirkungen (irAE) durch Immuncheckpoint-Inhibitoren (ICI)

Überfällig war ein neues Kapitel zu den spezifischen Nebenwirkungen von ICI, die in den letzten Jahren Einzug in die gehalten haben. Nach Empfehlungen zur Diagnostik vor Einleitung einer ICI-basierten Therapie wird das allgemeine therapeutische Vorgehen in Abhängigkeit vom Schweregrad geschildert. Anschließend werden die einzelnen irAE (kutan, endokrin, renal etc.) separat besprochen.

Während die ICI-Therapie bei milden irAE unter engmaschiger Kontrolle weitergeführt werden kann, soll sie bei stärkeren Nebenwirkungen unterbrochen werden. Gleichzeitig soll eine Therapie mit Glukokortikoiden und ggf. Immunsuppressiva eingeleitet werden. Ab einem Schweregrad G3 ist meist eine Hospitalisierung indiziert. 

Quellen:
  1. Jahn, Franziska (Halle): Update und Erweiterung der S3-Leitlinie „Supportive Therapie bei onkologischen PatientInnen“, Session „Leitlinienupdate Onkologie“, DGIM-Kongress 2025, Wiesbaden, 03.-06.05.2025.
  2. Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): Supportive Therapie bei onkologischen PatientInnen, Langversion 2.0, 2025, AWMF-Registernummer: 032-054OL.