Meningokokken-B-Impfung: Höhere Impfraten durch neue Vereinbarungen

Neues Impfschema, einfachere Abrechnung, höhere Schutzraten: Der Meningokokken-B-Impfstoff ist nun in fast allen KV-Bereichen als Kassenleistung verfügbar – mit messbarem Erfolg.

Flächendeckende Impfvereinbarungen für Säuglinge

Die Impfung gegen Meningokokken B ist für Säuglinge nun deutlich einfacher zugänglich: Nahezu alle KVen haben in den letzten Wochen eine Impfvereinbarung für den viervalenten Meningokokken-B-Impfstoff 4CMenB in dem 2020 von der EU zugelassenen 2+1-Impfschema für Säuglinge abgeschlossen. Grundlage dafür ist eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission von 2024, die der Gemeinsame Bundesausschuss in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen hatte. Dr. Stefanie Frick, Head of Healthcare Relations des Herstellers GlaxoSmithKline, erklärt, dass damit nun in 15 von 17 KVen sichergestellt ist: Der Impfstoff kann als nbedarf bezogen und die Impfung über den EBM abgerechnet werden.

Regionale Unterschiede bei Umsetzung und Impfraten

Trotz der weitgehend einheitlichen Regelung gibt es regionale Besonderheiten. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern, wo die weiterhin über ein Privatrezept und die GOÄ erfolgt, die Kosten dafür aber von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Als besonders vorbildlich wertet Frick Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, wonach die Vertragspartner vereinbart haben, dass bereits mit Inkrafttreten und Veröffentlichung der Schutzimpfungsrichtlinie eine Impfung als Kassenleistung zur Verfügung steht, ohne dass dazu bereits eine Impfvereinbarung getroffen sein muss. Die Honorarmodalitäten werden dann im Nachhinein vereinbart.

Der erleichterte Zugang zur hat die Impfraten zwischen Januar 2024 und Mai 2025 deutlich erhöht und in vielen Regionen verdoppelt. Spitzenreiter sind die KVen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen, die Impfraten zwischen 83 und 94 Prozent erzielen. Schlusslicht ist Berlin, das aktuell erst 49 Prozent erreicht.

Steigende Infektionszahlen unterstreichen Impfrelevanz

Meningokokken-B-Infektionen sind zwar eine relativ unwahrscheinliche, aber sehr schwerwiegende Erkrankung. Nach einem Rückgang der Infektionszahlen während der steigt die Fallzahl jedoch wieder deutlich über das Vorpandemie-Niveau hinaus: auf 344 Fälle im vergangenen Jahr und auf 214 Fälle bis zum 31. Juli dieses Jahres. Etwa jede zehnte Erkrankung verläuft tödlich. Jedes fünfte Kind ist von schwerwiegenden Folgen wie Erblindung, Hörverlust oder Amputationen betroffen.

Die vereinfachte Verfügbarkeit und Abrechnung der Impfung hat bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Impfraten geführt – ein Erfolgsmodell, das zeigt, wie administrative Erleichterungen direkt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes beitragen können.