Aktuell sind Fiebersäfte für Kinder, die Ibuprofen oder Paracetamol enthalten, nur sehr eingeschränkt in Apotheken erhältlich. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat deshalb Recherchen beauftragt, die dem Problem auf den Grund gehen sollen. Das Bundesinstitut gibt an, dass der Bestand dem bisherigen Bedarf entspricht, es jedoch im Jahr 2022 zu einer überdurchschnittlich hohen Nachfrage nach Fiebersäften gekommen sei. Weshalb das so ist, ist derzeit noch unklar.
Um Kinder, deren Erkrankung die Behandlung mit fiebersenkenden Arzneimitteln in Saftform rechtfertigt, weiter effektiv therapieren zu können, gibt es eine Übergangslösung. Gemeinschaftlich haben das BfArM, der GKV-Spitzenverband sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) beschlossen, in Einzelfällen das Ausstellen eines Rezeptes für individuell angefertigte Fiebersäfte zu erlauben. Die Rezeptur wird vom Arzt ausgestellt und dann in der Apotheke für das Kind zubereitet.
Das BfArM macht deutlich, dass die Maßnahme auf Einzelfälle beschränkt bleiben soll. Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Es bestehen weitere Bedingungen, die jedoch nicht mit der ärztlichen Verordnung verbunden sind, sondern die Apotheke betreffen, wie zum Beispiel die Besteuerung.
Der GKV-Spitzenverband hat den Krankenkassen empfohlen, die individuellen Arzneimittel im Zeitraum der eingeschränkten Verfügbarkeit von Fertigarzneimitteln zu erstatten. Das BfArM informiert regelmäßig, ob die Lieferengpässe weiterhin bestehen.
In der Zeit von verminderter Verfügbarkeit von Fiebersäften für Kinder können Ärzte in Einzelfällen auf individuell hergestellte Arzneimittel zurückgreifen. Diese werden in der Regel von der Krankenkasse erstattet, wenn keine kommerziell hergestellten Säfte zur Verfügung stehen. Es empfiehlt sich hier die enge Zusammenarbeit mit den Apotheken.
Quelle: Aktuelle Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte