„Grundsätzlich gut, aber maximal verwirrend" – warum die neue U10 für Chaos sorgt
- anonymisierter Social-Media Kommentar eine Kinderärztin
Am 20. August 2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Vorsorgeuntersuchung für 9- bis 10-Jährige beschlossen und sie U10 genannt. Für viele Kinder- und Jugendarztpraxen ist das keine echte Neuigkeit:
Eine U10 und eine U11 dazu gibt es schon längst, angeboten im Rahmen von Selektivverträgen einzelner Krankenkassen. Nur betrifft die bisherige U10 die 7- bis 8-Jährigen, nicht die 9- bis 10-Jährigen.
Zwei Untersuchungen, ein Name
Bereits heute bieten viele Kinder- und Jugendärzte eine zusätzliche U10 für 7- bis 8-Jährige an. Entscheidend ist dabei meist nicht das Bundesland, sondern die Krankenkasse und ob die jeweilige Praxis an einem entsprechenden Vertrag teilnimmt.
Die neue, vom G-BA beschlossene U10 richtet sich dagegen an 9- bis 10-Jährige – also an die Altersgruppe, die bislang in vielen Selektivverträgen der U11 zugeordnet war. Abrechnen lässt sich die neue Untersuchung derzeit noch nicht: Zunächst stehen die rechtliche Prüfung, das Inkrafttreten und die Festlegung der Vergütung aus.
Der offizielle Instagram-Account des G-BA stellt klar: „Die neue U10 gibt es nun für alle GKV-Versicherten in der Altersgruppe 9 und 10 gleichermaßen, sie ist derzeit aber noch nicht in der Versorgung. Wie hier der Übergang von der selektivvertraglichen Regelung verläuft, dazu werden die Vertragspartner zur gegebenen Zeit noch informieren.“
Was mit der bisherigen U10 passiert, ist offen
Wie die Vertragspartner die bestehenden U10- und U11-Verträge in der Praxis anpassen werden, ist bislang nicht entschieden. Denkbar sind unterschiedliche Wege: Die bisherige U10 für 7- bis 8-Jährige könnte als Zusatzleistung bestehen bleiben, während die bisherige U11 für 9- bis 10-Jährige entfällt, sobald die neue G-BA-U10 abrechenbar ist.
Ebenso möglich wären neu zugeschnittene Verträge, Bezeichnungen und Untersuchungsinhalte. Eine feststehende Übergangsregelung gibt es dafür noch nicht.
Bedeutet die neue U10 eine schlechtere Vergütung?
Was passiert mit der Vergütung, wenn eine bislang selektivvertraglich geregelte und extrabudgetär bezahlte Leistung Teil der allgemeinen Regelversorgung wird? Im aktuellen TK-Vertrag etwa ist festgelegt, dass Vertragsbestimmungen unwirksam werden, sobald ihre Inhalte in die allgemeine GKV-Leistungspflicht übernommen werden.
Die TK-U11 wird derzeit mit 58 Euro extrabudgetär vergütet. Wie hoch die künftige Vergütung der neuen U10 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ausfallen wird, muss der Bewertungsausschuss erst noch festlegen. Ein direkter Vergleich lässt sich also derzeit nicht ziehen, auch wenn die Befürchtung nachvollziehbar ist.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt die neue Vorsorgeuntersuchung grundsätzlich, warnt in seiner Stellungnahme aber ausdrücklich vor einer möglichen Budgetierung.
Diese Sorge steht zudem im Kontext des seit 30. Juli 2026 geltenden GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Ab 2027 sollen auch Vorsorge- und Präventionsleistungen in begrenzte Gesamtvergütungsvolumina einbezogen werden. Bei Überschreitung dieser Volumina könnten je nach Ausgestaltung quotierte beziehungsweise abgestaffelte Honorare drohen. Neue oder veränderte Leistungen sollen bei der Bemessung des Vergütungsvolumens berücksichtigt werden.
Fazit
Erstmals soll eine Vorsorgeuntersuchung für 9- bis 10-Jährige allen gesetzlich Versicherten offenstehen. Für Praxen, die U10 und U11 längst anbieten, bleibt die Neuigkeit dennoch verwirrend. Wenn mit der neuen Untersuchung weitere Leistungen aus der extrabudgetären Vergütung fallen, dürfte der Schuss allerdings nach hinten losgehen.
Im nächsten Beitrag gehen wir auf die Änderungen und Tipps zur Umsetzung der neuen U10 ein.
1. Instagram-Kommentarverlauf zwischen einer anonymisierten Kinder- und Jugendarztpraxis und dem offiziellen Account @gba.gesundheit, eingesehen 31. August–2. September 2026 (unveröffentlichte Gesprächsmitschrift, Redaktionsarchiv).
2. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Pressemitteilung zum Beschluss der neuen U10. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1350/
3. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Selektivverträge und Versorgungskonzepte. https://www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/selektivvertraege-und-versorgungskonzepte
4. BVKJ-Service GmbH: PaedCheck – Übersicht Selektivverträge. https://www.bvkj-service-gmbh.de/selektivvertraege/paedcheck
5. TK-Vertrag über Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 (KBV-Dokumentenarchiv). https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/selektivvertraege-und-versorgungskonzepte/frueherkennungsvertraege-kj/u10-u11-vertrag-tk.pdf
6. BVKJ: Pressemitteilung „Mehr Vorsorge, weniger Finanzierung – BVKJ begrüßt Vorsorgeuntersuchung U10, kritisiert aber Budgetierung". https://www.bvkj.de/politik-und-presse/pressemitteilung/mehr-vorsorge-weniger-finanzierung-bvkj-begruesst-vorsorgeuntersuchung-u10-aber-kritisiert-budgetierung/
7. Bundesregierung: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Kabinettsbeschluss. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesundheitsreform-kabinett-2425916