Wie ist in den Zeiten von COVID-19 mit rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen umzugehen?

Im Rahmen des EULAR 2020 wurde eine Reihe von Empfehlungen zur Behandlung rheumatischer und muskuloskelettaler Erkrankungen in den Zeiten von COVID-19 vorgestellt.

Vier Grundprinzipien einhalten

Im Rahmen des EULAR 2020 wurde eine Reihe von Empfehlungen zur Behandlung rheumatischer und muskuloskelettaler Erkrankungen in den Zeiten von COVID-19 vorgestellt. Diese richten sich auf die Prävention der Erkrankung, den Umgang mit Patientinnen und Patienten im Allgemeinen sowie den Umgang mit Patientinnen und Patienten, die infiziert wurden oder mit einem COVID-19-Erkrankten in Kontakt gekommen sind.

Trotz spärlicher Evidenzlage und einem hohen Zeitdruck, unter dem die Empfehlungen erstellt wurden, konnte die Fachgesellschaft auf dem EULAR 2020 ein vorläufiges Set an Empfehlungen zum Management von Patienten und Patienten mit rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen in den Zeiten von COVID-19 vorlegen. Prof. Robert Landewé betonte, dass es sich in der Tat um vorläufige Empfehlungen handele und man Aktualisierungen mit Spannung erwarte. Landewé merkte an: "Bis auf weiteres werden diese Empfehlungen jedoch reichen müssen."

Die 13 aufgestellten Empfehlungen basieren dabei auf vier Grundprinzipien:

  1. Allgemeine Fragen zur Prävention von COVID-19: Händewaschen, Tragen von Masken und das Einhalten von Abständen sind der Schlüssel, die Verbreitung des Virus‘ zu verhindern
  2. Umgang mit Patientinnen und Patienten während der COVID-19-Pandemie: Patientinnen und Patienten mit rheumatischen Erkrankungen, die Symptome von COVID-19 aufweisen, sollten getestet werden. Darüber hinaus sollte die Behandlung ihrer chronischen Erkrankung fortgesetzt werden. Die Beratung sollte per Telemedizin erfolgen, es sei denn, es besteht die absolute Dringlichkeit für ein persönliches Gespräch.
  3. Umgang mit Patientinnen und Patienten, die mit COVID-19-Erkrankten in Kontakt waren oder sich selbst mit dem Virus angesteckt haben: Da die überwiegende Mehrheit der COVID-19-Infizierten asymptomatisch oder leicht erkrankt ist, müssen diese nicht unmittelbar in ärztliche Behandlung oder ins Krankenhaus begeben. Es ist Sache der Patientin / des Patienten und der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes, darüber zu entscheiden. Wenn Patientinnen oder Patienten Symptome einer schwereren COVID-19-Erkrankung aufweisen und/oder sich ihre Symptome rasch verschlechtern, sollten sie an die Fachbereiche Intensivmedizin, Infektiologie oder Pulmonologie überwiesen werden.
  4. Lungenkomplikationen: Ärztinnen und Ärzte sollten sich dieses Risikofaktors bewusst sein und Patientinnen oder Patienten an die Pulmonologie überweisen, wenn sie der Meinung sind, dass dies der Fall ist.

Ein vollständiger Überblick ist an dieser Stelle zu finden.

Quellen:
Landewé RBM. Provisional recommendations COVID-19. EULAR COVID-19 Recommendations. EULAR 2020.
Landewé RBM, et al. EULAR provisional recommendations for the management of rheumatic and musculoskeletal diseases in the context of SARS-CoV-2. Ann Rheum Dis. 2020;annrheumdis-2020-217877.