Ärztliche Fallkonferenzen 2025: Mehr Vergütungsmöglichkeiten außerhalb des Budgets

Verschiedene Arten von Fallkonferenzen bieten Ärzten ab 2025 attraktive Abrechnungsmöglichkeiten. Welche Positionen können kombiniert werden und welche werden extrabudgetär vergütet?

Vielfältige Gesprächsleistungen im EBM

Der EBM enthält zahlreiche Gebührenordnungspositionen (GOP) für Fallkonferenzen. Sie unterscheiden sich nach Einsatzgebiet und Voraussetzungen: Die GOP 37120 gilt für Patienten in Pflegeeinrichtungen mit Kooperationsvertrag, die GOP 37320 für Palliativbehandlungen, und die GOP 37720 kommt bei außerklinischer Intensivpflege zum Einsatz. Weitere spezifische Positionen existieren für schmerztherapeutische Fallkonferenzen (30706), Mammographie-Screening (01758), diabetisches Fußsyndrom (30210) sowie für Videofallkonferenzen (01442, 01443) und Long-COVID-Fälle (37804).

Extrabudgetäre Vergütung und Kombinationsmöglichkeiten

Besonders relevant ist, dass mehrere Positionen (GOP 01442, 01443, 37120, 37320 und 37804) ab 2025 extrabudgetär vergütet werden. Dies passt gut zu den ab Oktober 2025 voraussichtlich entbudgetierten hausärztlichen Leistungen. Die Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen GOP sind unterschiedlich geregelt - während manche Leistungen gemeinsam abgerechnet werden können, schließen sich andere gegenseitig aus. Alle genannten Fallkonferenzen sind mit jeweils 86 Punkten (10,66 Euro) bewertet.

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