Derzeit werden etwa 280 000 Fälle im Jahr gemeldet. Bestätigt werden nach Prüfung etwa 80.000 Fälle.
Kindeswohlgefährdung ist sehr weit gefasst. Sie liegt immer vor, wenn eine Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes droht oder wenn diese eintritt. Auch Verdachtsfälle sind damit meldepflichtig. Daher die Diskrepanz zwischen den gemeldeten und den tatsächlichen Fällen. Leider wird das häufig als Druckmittel von Eltern in Trennung benutzt, indem der eine den anderen beschuldigt, irgendetwas getan zu haben. Oft wollen Väter oder Mütter mit der Beschuldigung erreichen, dass das Kind nur bei dem einen ist. Dann wird gesagt, dass der andere das Kind irgendwie angefasst hat oder sich nicht richtig gekümmert hat. Das Kind hat beispielsweise immer wieder einen wunden Po oder ist schmutzig.
In meiner Praxis erlebe ich das etwa einmal im Monat. Sehr gut sind neuerdings die Kindernotambulanzen, die den großen Kliniken angeschlossen sind. Dahin kann man bei Unklarheiten die Kinder weiterreichen. Dort arbeiten verschiedene Fachrichtungen zusammen – etwa Gynäkologen, bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Dann gucken verschiedene Fachärzte gemeinsam darauf, ob etwas dran ist am Verdacht oder eben nicht. Als letztes Bundesland hat Brandenburg das jetzt auch eingerichtet. In Nordrhein-Westfalen gibt es das schon länger flächendeckend. Oft wird das Jugendamt hinzugezogen, um die Eltern zu unterstützen. Es wird zuallererst geschaut, ob die Eltern überlastet sind. Die Frage ist, genügt es, die Eltern zu unterstützen oder muss das Kind aus der Familie genommen werden. Das Kind kann vorübergehend in die Obhut des Jugendamtes kommen, zum Beispiel zu Pflegeeltern – und nach entsprechender Unterstützung der Eltern wieder zurück in die Familie gehen.
Welche Rolle habe ich als Arzt bei all dem? Natürlich eine ganz entscheidende. Und ich finde es sehr wichtig, dass man das ans Jugendamt abgeben kann – nicht aus Feigheit oder weil man sich wegducken will. Sondern weil man so die Vertrauensperson der Eltern bleiben kann. Es geht um Hilfe für die Eltern und nicht darum, sie anzuzeigen. Da sind die Ämter auch sensibler geworden: Sie nehmen das Kind nicht einfach weg, sondern versuchen, das Kind mit den entsprechenden Hilfen in der Familie zu lassen. In Gesprächen erreicht man, dass die Eltern selbst sagen, dass sie am Limit sind, dass sie nicht mehr können.
Wir denken bei dem Stichwort Kindeswohlgefährdung immer gleich an sexuellen Missbrauch, aber das sind Extrembeispiele, die ich als Kinderarzt erst drei- bis fünfmal erlebt habe. Das ist die Spitze des Eisberges, Extremfälle.
Das Gros der Fälle sind Vernachlässigungen. Da ist man als Arzt gefordert, einfühlsam vorzugehen. Ich sage dann in einem längeren Gespräch: Ich sehe, dass Sie das alles nicht schaffen, das Jugendamt kann Ihnen helfen. Wenn es natürlich um Verletzungen oder um blaue Flecken geht, muss das in der Kindernotfallambulanz angeguckt werden. Meine Erfahrung ist: bei zwei Dritteln der Fälle bleibt das Vertrauen der Eltern in mich als Kinderarzt erhalten. Bei einem Drittel ist es zerstört, wenn ich die Probleme anspreche. In Extremfällen wechseln die Eltern nicht nur den Arzt, sondern sogar die Stadt. Gerade habe ich einen Fall mit einer neuen Familie, die ich noch nicht wirklich kenne, in dem die Kita die Mutter des sexuellen Missbrauchs beschuldigt, während die Mutter die Kita beschuldigt, das Kind geschüttelt zu haben. Dazu kann ich als Arzt gar nichts sagen, darum kümmert sich das Jugendamt.
Zugenommen haben die Fälle, dass sich Jugendliche selbst beim Jugendamt melden, weil sie aus der Familie raus wollen. Ich habe das in diesem Jahr zweimal erlebt. Die beiden waren zwölf und sechzehn Jahre alt. Die Sechzehnjährige, die ihrer Mutter seelische Vernachlässigung und Schläge vorwirft, lebt jetzt in einer WG. Die Mutter akzeptiert das, nachdem ich mit ihr gesprochen habe. Sie hatte mich um Rat gefragt, was das Beste für ihr Kind sei. Das ist sehr oft so, dass Mütter eigentlich das Beste für ihr Kind wollen und irgendwie nicht mehr weiter wissen. Sie haben aber zugleich Angst vor dem Jugendamt, sie sehen darin einen Gegner. Und ich erkläre immer wieder: Die Jugendämter tun sehr viel Gutes.
Bei der Zwölfjährigen lag der Fall so, dass die Mutter ihrer Tochter Handy und Apps, die sie kaufen wollte, gestrichen hat. Die Tochter hat daraufhin zu Hause randaliert, dann aber behauptet, die Mutter wäre auf sie losgegangen. Das Mädchen hat die Polizei geholt. Es stellte sich heraus, dass das Mädchen völlig überzogen war und gelogen hatte. Die Mutter hat sich an mich gewendet, voller Angst, dass ihr das Kind weggenommen wird. Ich habe ihr geraten, den Ball flach zu halten und mit dem Jugendamt zu kooperieren. Sie bekam dann auch Hilfe und das Kind ebenfalls.
In den letzten Jahren ist es leichter geworden, mit diesen Dingen umzugehen. Es gibt klare Vorgehensweisen mit Bögen zur Registrierung, es gibt entsprechende Stellen, Hotlines rund um die Uhr. Das Procedere ist klar. Gerade für Babys gibt es auch sehr gute Hilfen für die Mütter, ohne dass das Jugendamt eingeschaltet wird. In Berlin gibt es super Angebote für hilflose, überforderte Eltern von Babys. Und meine Aufgabe als Kinderarzt ist es, die Eltern darauf hinzuweisen. Um Kindern und Eltern zu helfen, telefoniere ich, ehrlich gesagt, auch am Sonntag Nachmittag mit einer Mutter, ohne auf die Abrechnungsziffer zu schauen – so wie zuletzt. Die fünfeinhalbjährige Tochter war in der Kita von zwei Jungen festgehalten worden, die ihr einen Finger in die Scheide gedrückt haben. Nun sollte das Mädchen mit diesen Jungen in dieselbe Klasse kommen. Es hatte natürlich Panik vor der Einschulung. Ich habe der Mutter behutsam die Angst vor dem Jugendamt genommen, das sicher zusammen mit dem Schulamt eine Lösung finden wird. Selbstverständlich bin ich auch für solche Dinge ansprechbar. Das psychosoziale Wohlergehen von Kindern ist eine Kernaufgabe des Kinderarztes. Das hat jeder Kinderarzt in der DNA. Deshalb bin ich Kinderarzt geworden.
Wie gehen Sie damit um, wenn das Ansprechen einer möglichen Kindeswohlgefährdung das Vertrauen der Eltern zu Ihnen als Arzt oder Ärztin gefährdet?