Finanzkommission Gesundheit: 66 Empfehlungen für ein Entlastungspaket von 64 Milliarden Euro

Die Finanzkommission Gesundheit will die GKV bis 2030 um fast 64 Milliarden Euro entlasten. Die Hauptlast tragen die Leistungserbringer – Vertragsärzte sollen allein über fünf Milliarden Euro beisteuern. Alle Empfehlungen im Überblick.

Warken: Gesetzentwurf soll Anfang Juli kabinettsreif sein

Die Finanzkommission habe keine detaillierten politischen Vorgaben gehabt – außer dem Ziel, die Beitragsspirale zu stoppen und das Leistungsniveau der GKV zu erhalten, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am Montag bei der Vorstellung der Empfehlungen durch die Sprecher der Kommission, die Professoren Wolfgang Greiner, Ferdinand Gerlach und Leonie Sundmacher. Spätestens Anfang Juli soll der nun zu erarbeitende Gesetzentwurf kabinettsreif sein, sodass nach der parlamentarischen Sommerpause die Beratungen des Bundestages beginnen können.

Ohne gesetzgeberische Eingriffe würde, so der Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner (Uni Bielefeld), das GKV-Defizit 2027 bei 15,3 Milliarden Euro, im Jahr 2030 bei 40 Milliarden Euro liegen. Das würde die Beitragszahler im Schnitt 2027 mit 250 und 2030 mit 680 Euro zusätzlich belasten. Ohne Reformen würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag im nächsten Jahr bei 3,7 Prozent liegen und bis 2030 auf 4,7 Prozent steigen.

1700 Vorschläge der Stakeholder im Gesundheitswesen

Bei der Erarbeitung ihrer 66 Empfehlungen, die alle einstimmig verabschiedet worden seien, habe man die Beteiligten im Gesundheitswesen eingebunden; von ihnen stammten insgesamt 1700 Vorschläge. Bis Ende dieses Jahres werde die Kommission einen zweiten Bericht vorlegen, der mittel- und langfristig wirksame Strukturreformen behandelt. 

Mit Hilfe einer Kostentreiberanalyse auf der Ausgabenseite sowie einer Analyse der Herausforderungen auf der Einnahmenseite wurden die wesentlichen Ursachen für das wachsende Defizit identifiziert. Auf der Ausgabenseite wurde dabei zwischen Mengen-, Preis- und Struktureffekten unterschieden.Dabei habe sich gezeigt, dass die hohe Ausgabendynamik in den meisten Leistungsbereichen auf eine Schwächung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität zurückzuführen ist. Dies habe zu einem Vergütungsanstieg oberhalb der Einnahmenentwicklung geführt. Die Preiskomponente sei daher der wesentliche Faktor.

Evidenzbasierung als Maßstab

Die insgesamt 66 Empfehlungen mit einer Gesamtfinanzwirkung von 42,3 Milliarden Euro 2027 und 63,9 Milliarden Euro 2030 lassen sich wie folgt differenzieren:

  • Einsparungen oder Einnahmen mit positiven Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung oder die Förderung der Eigenverantwortung bei mindestens gleichbleibendem Zugang und mindestens gleichbleibender Verteilungsgerechtigkeit. Maßstab dafür ist eine konsequente Ausrichtung der Leistungen an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin und des Patientennutzens, wie der Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, Ferdinand Gerlach, betonte. Konkret vorgeschlagen wird die Streichung der Homöopathie, des Hautkrebsscreenings (weltweit kein Nutzennachweis; optional Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Hautkrebsfrüherkennung auf Risikopersonen zu begrenzen) sowie die Einführung eines obligatorischen Zweitmeinungsverfahrens vor elektiven Eingriffen wie Knie- und Hüftgelenkoperationen. Außerdem soll die Erbringung von NUB-Leistungen ausschließlich in dafür qualifizierten Innovationszentren erfolgen. Neben dem Qualitätspotential sieht die Kommission ein Sparpotential von anfänglich 900 Millionen Euro, 2030 eines von 2 Milliarden Euro.
  • Die größte Entlastungswirkung haben Einsparungen oder zusätzliche Einnahmen, die keine erwartbaren Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung haben. Dazu zählt die Kommission die erhöhten Steuerzuschüsse des Bundes (12 Milliarden Euro für Empfänger von Grundsicherung) und die Durchsetzung der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik: Dies soll zusammen eine Finanzwirkung von anfänglich 35,7 Milliarden Euro, im Jahr 2030 von 54,4 Milliarden Euro haben. 
  • Als unsicher bewertet die Kommission eine Verbesserung der Finanzsituation in einem Volumen von 5,7 bis 7,5 Milliarden Euro. 

45 Prozent des Sparbeitrags durch Leistungserbringer

Der stärkste Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen wird von den Leistungserbringern erwartet: 19 Milliarden Euro oder 45 Prozent des Gesamtvolumens. Erreicht wird dies durch Streichung nicht evidenzbasierter Leistungen, insbesondere aber durch die Begrenzung des Vergütungsanstiegs auf die Veränderung der Grundlohnsumme. 

Den zweitgrößten Beitrag soll der Bund leisten, indem er die Zahlung für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 12,5 Milliarden Euro (30 Prozent des gesamten Finanzvolumens) übernimmt.

Aufgrund erhöhter Zuzahlungen sollen Patienten 4,1 Milliarden Euro oder zehn Prozent beisteuern. Die Kommission sieht dies als gerechtfertigt an, weil seit 2004 Zuzahlungen nicht mehr erhöht worden seien. Diese sollen nun um 50 Prozent steigen, so bei Arzneimitteln auf 7,50-15 Euro je Packung. Weitere 4,5 Milliarden Euro sollen Beitragszahler leisten, etwa durch die Streichung der kostenlosen Mitversicherung von nicht berufstätigen Ehepartnern. Betroffen sind etwa 1,2 Millionen Menschen. Vier Prozent entfallen auf den Steuerzahler. Die Kommission schlägt eine Erhöhung der Tabaksteuer und eine gestaffelte Steuer auf gezuckerte Süßgetränke vor.

Die Hauptlast des Finanzpakets tragen in der Tat die Leistungserbringer, die allerdings auch, wie beispielsweise die Krankenhäuser, in den vergangenen Jahren massive Einnahmenzuwächse zu verzeichnen hatten. So wird auch vorgeschlagen, die Finanzierungskosten für das Pflegepersonal wieder der DRG-Systematik zu unterwerfen.

Was kommt auf die Ärzte zu?

Den größten und dynamischsten Spareffekt hat dabei die globale Begrenzung des Vergütungsanstiegs der wesentlichen Leistungsträger wie Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser: anfänglich 5,5 Milliarden Euro, 2030 bereits 16,6 Milliarden Euro. Eine Fülle von Einzelmaßnahmen wird mit Wirkung für die Vertragsärzte vorgeschlagen. Zu den schmerzhaftesten gehören die Streichung der Vergütungsregelungen für TSVG-Konstellationen mit anfänglich 1,1 Milliarden Euro und die vollständige Bereinigung der MGV für Leistungen in TSVG-Konstellationen mit 700 Millionen Euro. Hinzu kommen die Begrenzung des Ausgabenanstiegs in der extrabudgetären Versorgung mit anfänglich 600 Millionen Euro, 2030 aber bereits 2,1 Milliarden Euro, sowie die Rücknahme der Vergütung für die Befüllung der ePA mit 600 Millionen Euro. Mit insgesamt über 5,2 Milliarden Euro beläuft sich die Einsparliste auf mehr als zehn Prozent der gesamten vertragsärztlichen Vergütung.

Betroffen sind auch die Arzneimittelhersteller. Hier soll der gesetzliche Herstellerabschlag derart dynamisiert werden, dass Arzneimittelausgaben, die oberhalb des Grundlohnzuwachses liegen, an die gesetzliche Krankenversicherung zurückerstattet werden müssen. Im Jahr 2027 sollen dies 2,3 Milliarden Euro sein, 2030 bereits 5,2 Milliarden Euro. Die jeweiligen Rückerstattungsbeträge basieren auf der Annahme, dass es auch in Zukunft bei der Ausgabendynamik der letzten Jahre bleibt.