GKV-Spargesetz: 3 Milliarden weniger Honorar für die Praxen

Rund drei Milliarden Euro weniger Honorar erwartet die KBV durch das GKV-Spargesetz 2027 – besonders hart trifft es die Fachärzte.

GKV-Spargesetz: KBV sieht Praxen vor Herausforderungen

Das GKV-Spargesetz wird im Vergleich zur Entwicklung der Vergütung ohne Sparmaßnahmen 2027 den ärztlichen Honorarumsatz um rund drei Milliarden Euro mindern. Dies entspricht in etwa der Vergütung von 46 Millionen Behandlungsfällen, so Berechnungen der KBV. Dies wird die Ärzte vor erhebliche Herausforderungen stellen, einerseits, um den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen, andererseits, um zu vermeiden, dass Arbeit ohne Vergütung geleistet wird. Allein der Wegfall der extrabudgetären Vergütung für Leistungen wie ambulantes Operieren, Früherkennungsuntersuchungen oder Psychotherapie mindert das Honorar je Arzt durchschnittlich um gut 3600 Euro. Die Vergütungsveränderungen für Haus- und Kinderärzte führen zu einer Honorarminderung von gut 3.000 Euro im Schnitt je Arzt. Den größten Brocken macht jedoch der Wegfall der TSVG-spezifischen Vergütungen  aus, der die Fachärzte überproportional trifft. Auf sie entfallen 1,523 Milliarden Euro – im Schnitt je Arzt fast 30.000 Euro –, auf die Hausärzte 117 Millionen Euro – im Schnitt je Arzt 2.400 Euro. Je nach Fachgebiet liegt das Honorarminus im Vergleich zur Entwicklung ohne die Eingriffe des Gesetzgebers, laut Angaben von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen, zwischen 7 und 13 Prozent. Dies seien allerdings nur vorläufige Werte. Genaue Prognosen seien erst nach Abschluss der Honorarverhandlungen mit den Kassen im Spätsommer und Herbst möglich, wenn auch die Landes-KVen ihre Honorarverteilungsmaßstäbe an die neuen gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen angepasst haben.

Einen Hoffnungsschimmer sieht Gassen mit dem Amtsantritt des neuen Bundesgesundheitsministers Carsten Linnemann: Seine Wirtschaftskompetenz lasse hoffen, dass er auch Verständnis für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Praxen entwickeln werde.

​Stabile Beiträge 2027? – Die meisten Bürger glauben das nicht

Trotz des inzwischen in Kraft getretenen Beitragssatzstabilisierungsgesetzes glauben 88 Prozent der Deutschen, dass es noch in diesem oder im nächsten Jahr zu weiteren Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kommen wird. Dies geht aus einer Repräsentativbefragung von Forsa im Auftrag des AOK-Bundesverbandes hervor. Nur zehn Prozent halten Beitragssteigerungen für unwahrscheinlich. Nach Auffassung des AOK-Bundesverbandes und dessen Vorsitzender Carola Reimann sei es nun Aufgabe des neuen Bundesgesundheitsministers Carsten Linnemann, das Sparpaket abzusichern und nicht aufzuweichen, um die Glaubwürdigkeit der Politik wiederherzustellen.

​GOÄ-Novelle: Bundesärztekammer und PKV überarbeiten ihr Reformkonzept

Die Bundesärztekammer und der Verband der privaten Krankenversicherung haben ihr 2025 konsentiertes Konzept  für die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) überarbeitet und auch das Leistungsverzeichnis sowie die damit verbundenen Bewertungen an den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt angepasst. Damit sollen Innovationen berücksichtigt werden, die im Ursprungskonzept noch nicht erfasst werden konnten. Die Änderungen basieren auf Vorschlägen der wissenschaftlichen Fachgesellschaft. Das Vorgehen entspricht der Vereinbarung über die Gemeinsame Kommission, deren Aufgabe die ständige Weiterentwicklung der GOÄ ist. Die neue konsentierte Fassung wurde dem Bundesgesundheitsministerium übermittelt, das derzeit an einer neuen Rechtsverordnung arbeitet.      

​Adipositas: Optendrenk für Korrektur des Lifestyle-Paragrafen

Die neue Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Sonja Optendrenk, plädiert dafür, Paragraf 34 Absatz 1 SGB V hinsichtlich der Arzneimittelversorgung von Menschen mit Adipositas zu ändern. In einem Interview des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ sagte sie: „Wir führen in Deutschland eine rückständige Diskussion über Adipositas. Andere Länder, wie etwa Großbritannien, haben konsequent akzeptiert, dass es sich um eine echte Krankheit handelt, die sich nicht nur durch Sport und bessere Ernährung rückgängig machen lässt. Es wäre sicher überlegenswert, solche Arzneimittel unter bestimmten Bedingungen als Kassenleistung anzuerkennen.“ So könnte der Gesetzgeber den Bundesausschuss beauftragen, zu klären, welche Patientengruppen die Arzneimittel erhalten sollten, wie lange und mit welchen Begleitmaßnahmen. Solange das Gewicht nach Absetzen der Spritze wieder zunimmt, sei dies allein kein Versorgungskonzept. Außerdem fehlten Langzeitdaten.

Auch der Deutschland-Chef von Eli Lilly, Alexander Horn, sieht gute Argumente für eine Gesetzeskorrektur: So habe der Bundestag 2020 Adipositas als chronische Krankheit anerkannt, sie sei aber die einzige chronische Krankheit, deren Behandlungskosten nicht erstattet würden. Ein weiteres Argument seien die hohen medizinischen und gesamtgesellschaftlichen Kosten, die auf 63 Milliarden Euro beziffert werden – die Leopoldina hat sogar 113 Milliarden Euro errechnet. Denkbar, so Horn, wäre es, entsprechend einem Vorschlag der wissenschaftlichen Fachgesellschaften, zunächst eine Erstattungsfähigkeit für Menschen mit schwerer Adipositas, einem BMI von über 35, zu schaffen. Dies könne auch, wie in den USA seit Juli praktiziert, mit einem Teilzuschuss kombiniert werden, bei dem die Patienten einen Teil des Preises selbst tragen. Die Entwicklung auf dem Selbstzahler-Markt (IGeL) zeige eine zunehmende Zahlungsbereitschaft, so Horn. Dass Präparate wie Tirzepatid oder Semaglutid des Lilly-Konkurrenten Novo Nordisk dauerhaft eingenommen werden müssten, hält Horn bei einer chronischen Krankheit für charakteristisch. Außerdem gingen Forschung und Entwicklung weiter: Nach Novo will auch Lilly Anfang 2027 eine orale Form von Tirzepatid in Deutschland einführen, ferner sei ein neuer Wirkstoff mit voraussichtlich geringeren Nebenwirkungen in der Entwicklung.