Hausärzteverband formuliert sechs Eckpunkte für die Primärversorgung

Der Hausärzteverband fordert, die hausarztzentrierte Versorgung zur Grundlage des geplanten Primärversorgungssystems zu machen. Hausarztpraxen sollen dabei zentrale Anlauf- und Steuerungsstellen bleiben.

Hausärzteverband: Sechs Eckpunkte für ein gutes Primärversorgungssystem

Zur geplanten Einführung eines Primärversorgungssystems – das Bundesgesundheitsministerium arbeitet gegenwärtig an einer Konzeption – hat der Hausärzteverband sechs zentrale Forderungen formuliert: Dazu zählen die Orientierung an der seit mehr als 20 Jahren bestehenden hausarztzentrierten Versorgung, die Beibehaltung des selektivvertraglichen Systems neben dem Kollektivvertrag sowie die zentrale Rolle der Hausärzte als erste Anlaufstelle.

Die Reform sei ein „Mammutprojekt“, heißt es in einer Mitteilung des Hausärzteverbandes. Die halbe Arbeit sei jedoch geleistet, wenn sich das BMG die bestehende HZV der Reform zugrunde lege. Rund elf Millionen Menschen würden darin versorgt werden. Die HZV sei auch ein ökonomischer „Rettungsanker“ für die Hausarztpraxen.

Damit die Reform gelingt, müssten sechs zentrale Eckpunkte beachtet werden:

Durch Spargesetz: 95 Prozent der Ärzte erwarten schlechtere Versorgung

Als Folge der Wiedereinführung einer umfassenden Budgetierung der Ausgaben für ambulante ärztliche Behandlung erwarten 95 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten eine Verschlechterung der Versorgung. Dies geht aus einer zwischen dem 17. Juli und dem 3. August durchgeführten Online-Umfrage von MEDI Baden-Württemberg hervor, die am Donnerstag vorgestellt wurde. Teilgenommen hatten 1782 Ärzte und Psychotherapeuten. „Das sind alarmierende Ergebnisse“, so MEDI-Vorsitzender Dr. Norbert Smetak. Die Versorgung hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung, des zunehmenden Versorgungsbedarfs und des fehlenden Nachwuchses verschlechtert. Inzwischen seien allein in Baden-Württemberg 1000 Hausarztsitze unbesetzt. Aufgrund der Sparmaßnahmen erwartet Smetak eine deutliche Reduzierung der Leistungen.

Die Umfrage soll dies belegen: 97 Prozent der Befragten erwarten Honorarverluste, die Hälfte davon mehr als 20.000 Euro an Umsatzeinbußen. Als mögliche Konsequenzen werden genannt: Ausbau von Privatleistungen (69 Prozent),weniger GKV-Termine (61 Prozent), Reduzierung von GKV-Sprechstunden (53  Prozent), Reduzierung des Versorgungsumfangs (39 Prozent). 15 Prozent erwägen, ihre Niederlassung aufzugeben.

Bundesärztekammer mahnt dringend zu mehr Resilienz des Gesundheitswesens

Vor dem Hintergrund zunehmender Risiken durch Krisen, Umweltkatastrophen und hybride Bedrohungen fordert der Präsident der Bundesärztekammer eine deutliche Stärkung der Resilienz des Gesundheitswesens. Gemeinsam mit Experten aus der medizinischen Wissenschaft, der Bundeswehr und dem Bevölkerungsschutz wurde dazu ein Strategiepapier erarbeitet, das die Bundesärztekammer am Mittwoch vorgelegt hat. Drei zentrale Handlungsfelder werden darin benannt:

COVID-19: Impfung nur noch für Risikogruppen

Entsprechend einer aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag die Schutzimpfungsrichtlinie für COVID-19 angepasst. Danach ist die Impfung nur noch für bestimmte Risikogruppen eine GKV-Leistung, für die meisten Menschen wird sie daher zur Privatangelegenheit. Als Risikogruppen werden von der Kommission definiert: Personen ab 75 Jahre, Bewohner von Pflegeheimen, Personen ab sechs Monaten bei erhöhter Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grunderkrankung, Schwangeren bei erhöhter Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierter Komp0likatrionen wie Gestationsdiabetes oder Hypertonie, Pflegepersonal mit direktem Kontakt zu Bewohnern, medizinisches Personal mit erhöhtem Infektionsrisiko für SARS-CoV-2, medizinisches Personal, das Risikopatienten betreut, und Familienangehörige und enge Kontaktpersonen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Finanzsituation der Pflegeversicherung: GKV-SV sieht Alarmstufe Rot

Nach einem Defizit von 700 Millionen Euro in der Pflegeversicherung im ersten Halbjahr 2026 wird der Fehlbetrag im Gesamtjahr 2026 nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes auf 4,4 Milliarden Euro steigen. Für das nächste Jahr wird – unter den derzeit gegebenen Bedingungen – ein zusätzlicher Finanzbedarf von zehn Milliarden Euro erwartet. Ursächlich ist nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes, dass die Ausgaben um 11 Prozent steigen, während die Einnahmen um 3,9 Prozent steigen.

Zur kurzfristigen Stabilisierung fordert der GKV-Spitzenverband: die Bezahlung der Schulden des Bundes aus der Corona-Zeit (5,2 Milliarden Euro) sowie die Übernahme der Rentenzahlungen für pflegende Familienangehörige durch den Bund als gesamtgesellschaftliche Aufgabe (5,3 Milliarden Euro).  Ferner müsse der Anstieg der Eigenanteile in Pflegeheimen gestoppt werden.

Unterdessen hat das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) berechnet, dass die im Rahmen der geplanten Pflegereform vorgesehene Verschärfung der Zugangskriterien zu den Pflegegraden nur eine Entlastung der Pflegekassen von rund zwei Milliarden Euro statt der zunächst erwarteten vier Milliarden Euro schaffen würde. Dazu wurden Daten von 1,1 Millionen AOK-Versicherten ausgewertet, die 2024  erstmals vom Medizinischen Dienst begutachtet wurden oder in diesem Jahr eine Höherstufung beantragt haben. Das WIdO empfiehlt, das gesamte Begutachtungsverfahren auf den Prüfstand zu stellen und nicht nur einzelne Stellschrauben wie Schwellenwerte in den Fokus zu nehmen.

Lohnfortzahlung kostet Unternehmen 85,6 Milliarden Euro

Die Kosten der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung kranker Beschäftigter sind 2025 auf einen neuen Rekordwert gestiegen: 85,6 Milliarden Euro; fünf Jahre zuvor waren es noch 64,2 Milliarden Euro. Als Ursachen nennt das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) die gewachsene Zahl der Beschäftigten, Lohnsteigerungen, mögliche statistische Effekte durch die elektronische Erfassung der Atteste, den demografischen Wandel und insbesondere eine höhere Morbidität, etwa bei Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychischen Störungen.

Das IW zweifelt daran, ob die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung durch Ärzte und die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag wirksam sein werden. Schon jetzt könnten Arbeitgeber die Vorlage eines Attests ab dem ersten Arbeitstag verlangen. Möglicherweise würden Arbeitgeber auch bei einer veränderten Rechtslage darauf verzichten.

Quellen:
  1. Hausärztinnen- und Hausärzteverband
  2. MEDI Baden-Württemberg
  3. Bundesärztekammer
  4. Plenumssitzung des Gemeinsamen Bundeasusschusses
  5. GKV-Spitzenverband, Wissenschaftliches Institut der Ortskrankenkassen
  6. Institut der Deutschen Wirtschaft