Die Veränderung basiert auf Paragraf 87 Absatz 2q SGB V, der mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz. Anfang 2025 beschlossen worden war. Die Umsetzung musste ausgabenneutral erfolgen.
Praxen erhalten nun nicht mehr die gesamte Pauschale ausgezahlt, sondern gestaffelt, je nachdem, in welchem Ausmaß sie die zehn vereinbarten Kriterien erfüllen. Dies sind:
Der GKV-Spitzenverband sieht darin einen ersten Schritt zur Stärkung der Primärversorgung. Es seien Anreize geschaffen worden, durch eine gezielte Verknüpfung der Finanzierung mit der Struktur des Leistungsangebots Anreize zu schaffen, Patientenbedürfnisse besser zu erfüllen.
Die KBV spricht angesichts der vorgegebenen Ausgabenneutralität von schwierigen Verhandlungen. Unter dieser ungünstigen Konstellation sei es aber gelungen, zu große Umverteilungen insbesondere zu Lasten kleinerer Praxen zu verhindern.
Anders als die Partner der Selbstverwaltung bewertet der Hausärzteverband das Ergebnis als „ernüchternd“. „Unter dem Strich wird sich quasi nichts ändern, denn über 90 Prozent der Zahlungen werden genau wie bisher verteilt. Hier wurde eine Chance vertan, so die Verbandsvorsitzenden Nicola Buhlinger-Göpfarth und Marcus Beier. Das Ziel des Gesetzgebers sei es gewesen, gezielt und spürbar diejenigen Praxen zu stärken, die wirklich hausärztliche Leistungen wie Hausbesuche, Palliativversorgung und Impfungen sicherstellen, zu stärken.
Das Ziel sei nicht erreicht worden. Denn die Neuverteilung der Mittel finde nur in homöopathischen Dosen statt. Es habe sich erneut gezeigt, dass KBV und GKV-Spitzenverband nicht in der Lage seien, selbst eine übersichtliche Reform mutig umzusetzen. Man habe es sich „im Status quo bequem gemacht“.