Kaltschlingen ab Oktober über den EBM abrechenbar

Ab dem 1. Oktober können Praxen die Sachkosten für Einmal-Kaltschlingen über die Kostenpauschale 40460 abrechnen, bisher war dies nur für Heißschlingen möglich. Der Bewertungsausschuss folgt damit der aktuellen S2k-Leitlinie.

Ab dem 1. Oktober können Praxen die Sachkosten für Kaltschlingen, die bei Resektionen während Magen-Darm-Spiegelungen verwendet werden, über den EBM abrechnen. Bisher war dies nur für Heißschlingen möglich. Der Bewertungsausschuss hat die Kostenpauschale um die Position 40460 erweitert. Diese galt zuvor nur für Einmal-Hochfrequenzdiathermieschlingen und umfasst nun auch Einmal-Kaltschlingen. Die Vergütung bleibt bei 12 Euro.

Mit dieser Anpassung folgt der Ausschuss den Empfehlungen der aktuellen S2k-Leitlinie „Qualitätsanforderungen in der gastrointestinalen Endoskopie“. Die Leitlinie empfiehlt Kaltschlingen insbesondere für kleinere Polypen, da sie als effektiv und sicher gelten.

Neue Gebührenordnungspositionen

Die Kostenpauschale 40460 kann nun auch mit den folgenden Gebührenordnungspositionen abgerechnet werden:

Der fakultative Leistungsinhalt der GOP 01741 und 13421 wurde um die Polypektomie von Polypen bis 5 mm ergänzt. Damit ist klar, dass die Entfernung dieser Polypen zu den genannten Leistungen zählt.

Quelle:
  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Kaltschlingen ab Oktober über EBM abrechenbar, PraxisNachrichten vom 17. September 2026.