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Bundestag, BMG, SVR-Gutachten 2018
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Bundestag, BMG
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Bundesamt für Soziale Sicherung
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Bundestag, Bundesregierung
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WIdO
Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken und der AfD-Fraktion dem Gesetz zur Notfallreform zugestimmt. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 20. November mit dem Gesetz befassen. Damit endet ein insgesamt acht Jahre dauernder Gesetzgebungsprozess, mit dem vier Bundesgesundheitsminister befasst waren.
Den Anstoß zu der Reform hatte im Sommer 2018 der Gesundheits-Sachverständigenrat mit seinem Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung im Gesundheitswesen“ gegeben. Einen Schwerpunkt bildete darin die Notfallversorgung. Die Wissenschaftler konstatierten eine erhebliche Fehlsteuerung, ein ungeordnetes Nebeneinander von vertragsärztlichen Bereitschaftsdiensten, Rettungsdiensten und überlasteten Notfallaufnahmen der Krankenhäuser. Insbesondere wurde festgestellt, dass fast die Hälfte der rund 19 Millionen stationären Behandlungsfälle (2016) aus Notfallaufnahmen resultierten und davon wahrscheinlich ein erheblicher Teil zur Generierung medizinisch nicht notwendiger DRG-Fälle genutzt wurde.
Die damals vom Sachverständigenrat vorgeschlagenen Instrumente werden nun zu wesentlichen Teilen mit der beschlossenen Reform in den nächsten Jahren umgesetzt. Der Reformprozess ging bislang allerdings mit erheblichem Zeitverzug vonstatten: Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (2018 bis 2021) ließ das Gutachten unbeachtet; die Corona-Pandemie verhinderte Strukturreformen, stattdessen wurden alle auftretenden Probleme mit hohen zweistelligen Milliardenbeträgen insbesondere für Krankenhaussubventionen abgefedert. Spahns Nachfolger Karl Lauterbach (2021 – 2025) griff das Projekt im Zuge der Krankenhausreform wieder auf und befasste eine Reformkommission damit, die im September 2023 ein Konzept vorlegte. Daraus entstand ein Referentenentwurf, der, vom Kabinett gebilligt, im Herbst 2024 im Bundestag eingebracht wurde. Mit dem Scheitern der Ampelkoalition im November 2024 fiel das Gesetzgebungsverfahren der Diskontinuität anheim. Lauterbachs Nachfolgerin Nina Warken unterwarf den bereits dem Bundestag und seinen Ausschüssen vorliegenden Entwurf einer erneuten Revision unter Einbeziehung der Bundesländer, deren Zustimmung das Gesetz bedarf. Ihr Referentenentwurf wurde am 22. April 2026 vom Kabinett verabschiedet und erstmals am 9. Juli in erster Lesung im Bundestag beraten.
Im Zuge der Beratungen der Notfallreform hat der Bundestag am Donnerstag ebenfalls ein Änderungspaket an dem erst im Sommer beschlossenen Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die Änderungen betreffen auch Vertragsärzte und Psychotherapeuten:
Der beim Bundesamt für Soziale Sicherung angesiedelte GKV-Schätzerkreis geht für 2027 davon aus, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen bei 2,9 Prozent stabil bleiben wird. Grund sind die Auswirkungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Als dessen Folge wird damit gerechnet, dass die GKV-Ausgaben im nächsten Jahr um 8 Milliarden Euro oder 2,16 Prozent steigen werden. Obwohl der Zuschuss des Bundes an den Gesundheitsfonds von 14,5 auf 13,15 Milliarden Euro sinkt, soll es möglich sein, dass der Fonds seine gesetzliche Liquiditätsreserve um 2,4 Milliarden Euro erhöht.
Der Bundestag hat am Donnerstag eine schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer zwischen 2027 und 2030 beschlossen. Damit verteuert sich der durchschnittliche Packungspreis von derzeit etwa 8 Euro auf 11,36 Euro in 2030. Markenzigaretten können dann etwa 14 Euro kosten. Stärker fällt der Steueranstieg für Feinschnitt aus: Je 30-Gramm-Packung könnte der Preis schrittweise von derzeit 6 auf 12 Euro steigen. Liquids verteuern sich von 12 auf 15 Euro. Die Zusatzeinnahmen will der Bund zur Haushaltskonsolidierung verwenden. Die Mehreinnahmen sollen 2030 4,5 Milliarden Euro betragen.
Das Bundeskabinett hat sich ferner auf eine Einführung einer Sondersteuer auf gezuckerte Getränke geeinigt: Ab Juli 2027 gilt ein Zwei-Stufen-Modell: ein Steuerbetrag von 26 Cent bei einem Zuckergehalt ab 5 Gramm je 100 Milliliter und 32 Cent ab 8 Gramm je 100 Milliliter. Unternehmen mit weniger als eine Million Liter Absatzmenge sollen befreit werden. Die erwarteten Mehreinnahmen sollen Finanzlücken im Bundeshaushalt schließen.
Der Anteil hausärztlicher Praxen, die qualifizierte Gesundheitsberufe in die Versorgung einbinden, hat sich binnen zehn Jahren auf 37 Prozent nahezu verdoppelt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse von Abrechnungsdaten der AOK durch das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen. Danach hat sich zwischen 2014 und 2024 die Zahl der Praxen, die eine NäPA oder eine VERAH einsetzen, von rund 7000 auf mehr als 11.000 Praxen erhöht – bei gleichzeitig rückläufigen Praxiszahlen. Hausärzte antizipieren insofern neue und erweiterte Aufgaben, die ihnen mit der geplanten Einführung eines Primärversorgungssystems zuwachsen werden.
Allerdings entwickelt sich die Struktur nicht bei allen Hausärzten gleichmäßig. Überwiegend eingesetzt werden NäPA und VERAH in Praxen, in denen mehrere Ärzte kooperieren sowie in ländlichen Regionen. Vorreiter ist Sachsen-Anhalt, wo fast 60 Prozent der Praxen mit diesen Gesundheitsberufen arbeiten, gefolgt von Baden-Württemberg, wo diese Berufe auch im Rahmen der HzV besonders gefördert werden. Schlusslichter sind die Stadtstaaten Berlin und Hamburg, in denen diese Berufe nur zu 14 und 27 Prozent beschäftigt werden. Treibend wirkt sich dabei auch die drohende Hausärzteknappheit aus: Dort, wo Ärzte mit (drohendem) Mangel hinsichtlich der Sicherstellung konfrontiert werden, werden überdurchschnittlich viele NäPA und VERAH eingesetzt.
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