PKV und GKV: Ausgabenwachstum fast im Gleichschritt

Die Ausgaben von PKV und GKV wachsen fast gleich stark, die Beiträge aber nicht. Außerdem: Primärversorgung, Mammografie ab 45, krisenfeste Kliniken und psychische Gesundheit im Job.

Die Ausgaben für Gesundheit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind in den vergangenen Jahren nahezu im Gleichschritt gestiegen, wie aus aktuellen Daten des Wissenschaftlichen Instituts der PKV hervorgeht. Der Zuwachs von 66,9 Prozent bei der GKV war zwischen 2017 und 2027 nur geringfügig größer als der der PKV von 63,7 Prozent. Im Jahresdurchschnitt stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Kassen um 5,3, die der PKV-Unternehmen um 5,1 Prozent. Signifikant größer waren die Unterschiede bei den Ausgabenzuwächsen in den zehn Jahren zuvor: Hier lag die GKV mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 4,3 Prozent um 0,6 Prozentpunkte vor der PKV.

Gleichwohl gibt es in der Beitragsentwicklung markante Unterschiede: Sie verläuft bei den gesetzlichen Krankenkassen kontinuierlich, weil der Beitragssatz durch jede Kasse autonom entsprechend der aktuellen Finanzbedarfslage angepasst werden kann. Anders bei der PKV: Hier erlaubt das Versicherungsvertragsgesetz erst dann Anpassungen, wenn entweder die Kosten für versicherte Leistungen um mehr als zehn Prozent oder die Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als fünf Prozent von der Kalkulation abweichen. Eine weitere Einflussgröße ist die tatsächliche Zinsentwicklung und deren Abweichung von der Kalkulation, die aber nur im Rahmen einer Prämienerhöhung wegen einer starken Veränderung der Kosten- oder der Mortalitätsentwicklung berücksichtigt werden darf. Das führt dazu, dass Prämienerhöhungen in der PKV seltener sind, dafür aber auch „bocksprungartig“ ausfallen können.

SPD-Bundestagsfraktion: Positionspapier zum Primärversorgungssystem

Institutionell ausgebaute und interprofessionell arbeitende Haus- und Kinderarztpraxen sollen in Zukunft die primäre Anlaufstelle für Patienten sein und die Koordinierung des gesamten Behandlungsablaufs übernehmen. Das sieht ein Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zum geplanten Primärversorgungssystem vor. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet dazu gegenwärtig an einem Referentenentwurf, der im Laufe des Novembers fertiggestellt sein soll.

Gestärkt werden sollen die Praxen der Haus- und Kinderärzte durch die Mitarbeit weiterer qualifizierter Gesundheitsberufe. Mit Ausnahme von Gynäkologen und Augenärzten stellen die Primärversorger grundsätzlich den Zugang zur medizinischen Versorgung sicher. Die Versorgung durch mitbehandelnde andere Fachärzte soll bei chronisch Kranken beispielsweise durch eine Jahresüberweisung vereinfacht werden. Neben ihrer Funktion als zentrale Anlaufstellen sollen primärversorgende Ärzte die Gesamtbehandlung ihrer Patienten koordinieren. Ferner soll die Präventionsorientierung ausgebaut werden.

Neben dem Zugang zur Versorgung über Primärärzte soll ein zweiter, digitaler Zugangsweg geschaffen werden: durch eine digitale Ersteinschätzung, mit der der medizinische Behandlungsbedarf und die Dringlichkeit festgestellt werden. Dazu sollen Ärzte und Krankenkassen einen geeigneten Algorithmus entwickeln. Finanzielle Sanktionen enthält das SPD-Papier nicht.

Erweiterung des Mammografie-Screenings: KBV und GKV verhandeln über Vergütung

Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Oktober-Plenumssitzung den Kreis der Berechtigten für das Mammografie-Screening auf 45- bis 49-Jährige erweitert hat, haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, Mitte November über die Modalitäten der Vergütung dieser Leistungserweiterung zu verhandeln. Notwendig ist dies wegen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, mit dem die vertragsärztliche Gesamtvergütung gedeckelt ist und neue oder erweiterte Präventionsleistungen nicht mehr automatisch extrabudgetär vergütet werden. Die KBV erwartet, dass mit dem Beschluss des Bundesausschusses 2,4 Millionen Frauen zusätzlich Anspruch auf eine Mammografie haben. Unter den derzeit Anspruchsberechtigten liegt die Nutzungsquote bei 52 Prozent. Der Beschluss des Bundesausschusses wird wirksam zum 1. Juli 2027, dann können Frauen zwischen 45 und 49 Jahren auf Eigeninitiative einen Termin vereinbaren, ab 2028 wird das Einladungsverfahren auch auf diesen Personenkreis ausgedehnt.

Spitzenkliniken fordern mehr Resilienz im Gesundheitswesen

Mit Blick auf ein geplantes Gesundheitssicherstellungsgesetz haben die Verbände der Universitätsklinika und der Berufsgenossenschaftlichen Kliniken ein Positionspapier erarbeitet, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die Resilienz der Gesundheitsversorgung in Krisen- und Katastrophenfällen verbessert werden kann. Die Krankenhäuser beider Verbände arbeiteten daran, ihre organisatorischen Strukturen und Kapazitäten so auszurichten, dass sie im Bündnis- oder Verteidigungsfall erhebliche medizinische und infrastrukturelle Ressourcen für die Behandlung einer großen Anzahl von Verletzten bereitstellen können. Gemeinsam mit Bundeswehrkrankenhäusern seien sie aufgrund ihrer umfassenden Expertise und Spezialisierung wichtige Partner bei der Bewältigung militärischer Konflikte, Pandemien und Naturkatastrophen.

Dringend notwendig sei dazu eine gesetzliche Grundlage mit dem Ziel, die medizinische Versorgung auch unter außergewöhnlichen Bedingungen sicherzustellen und überdies eine große Anzahl von Verletzten aus Krisengebieten zu versorgen. Strukturelle Voraussetzungen müssten geschaffen werden für den Fall, dass Strom- und Wasserversorgung ausfallen, Kommunikationswege beeinträchtigt sind, Medikamente und Behandlungskapazitäten knapp werden. Das erfordere eine verbindliche Krisenplanung sowie ein aktuelles digitales Lagebild, das verfügbare Ressourcen transparent macht. Dabei müssten Universitätsklinika und BG-Kliniken in die Sicherheitsstruktur der Länder enger eingebunden werden. Im Bündnis- und Verteidigungsfall müssten Zuständigkeiten und Entscheidungswege klar geregelt sein, die Versorgung dürfe nicht an institutionellen Grenzen oder an unterschiedlichen Verfahren der Länder scheitern. Dazu zählt auch ein verlässliches Verfahren zur Verlegung von Patienten zwischen Versorgungseinrichtungen. Zur Sicherung der Versorgung gehöre auch eine Personalplanung für Krisensituationen sowie eine Bevorratung und Eigenproduktion kritischer Arzneimittel.

Nationale Präventionskonferenz: Mehr Einsatz für psychische Gesundheit in der Arbeitswelt

Vor dem Hintergrund wachsender Belastungen der Wirtschaft durch psychische Erkrankungen fordern die Träger der Nationalen Präventionskonferenz, die psychische Gesundheit in der Arbeitswelt besser zu schützen und zu stärken. Dazu seien Anstrengungen in der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Gesundheitspolitik erforderlich. Hintergrund ist, dass 2024 147,3 Millionen krankheitsbedingte Fehltage und 42 Prozent der Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen zurückgehen. Unter allen Krankheitskosten, die im Gesundheitswesen verursacht werden, stehen psychische Erkrankungen inzwischen an der Spitze. Die Nationale Präventionskonferenz fordert, Prävention und Gesundheitsförderung  systematisch in Betriebe zu integrieren und Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliches Eingliederungsmanagement strukturell miteinander zu verzahnen. Konkrete Beispiele:

Quellen
  1. Wissenschaftliches Institut der PKV

  2. SPD-Bundestagsfraktion

  3. G-BA

  4. KBV

  5. Verband der Universitätsklinika

  6. GKV-SV

  7. Deutsche Rentenversicherung

  8. Unfallversicherung