Unter dem Eindruck tiefer Einschnitte durch Sparmaßnahmen und Strukturreformen steht der Deutsche Ärztetag, der von Dienstag bis Freitag in Hannover stattfindet. Zur Eröffnung des Ärztetages wird Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am Dienstagvormittag erwartet, bevor das Plenum am Nachmittag die komplexe gesundheitspolitische Lage debattiert. Voraussichtlich am Mittwoch werden sich die Delegierten zu den gesundheitspolitischen Herausforderungen äußern. Ein weiteres Schwerpunktthema der Arbeitssitzung wird der Umgang mit Sucht und Drogen sein; hierzu wird der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Professor Hendrik Streeck, erwartet. Ferner wird sich der Ärztetag mit der Weiterentwicklung der Musterberufs- und Weiterbildungsordnung befassen.
Bereits am Montag tagt traditionell die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Dessen Vorstand hatte bereits im Vorfeld deutlich gemacht, dass er das vor Kurzem vorgelegte Sparpaket des Bundesgesundheitsministeriums für strategisch verfehlt hält. Die Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner sehen in einer starken und leistungsfähigen ambulanten Versorgung einen „zentralen Teil der Lösung“ für die strukturellen Probleme des Gesundheitswesens. Wer den kostengünstigsten und leistungsfähigsten Versorgungsbereich durch Budgetierung und Honorarkürzungen schwäche, handele weder ökonomisch sinnvoll noch versorgungspolitisch verantwortungsvoll.
Das Bundesgesundheitsministerium hat am vergangenen Mittwoch einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen – Gesundheitsdaten- und Innovationsgesetz (GeDIG)“ vorgelegt. Die wichtigsten Elemente sind:
Von den 15,2 Millionen Krankenhausfällen sind nach einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) 8,6 Millionen potenziell auch ambulant behandelbar. Dadurch ließen sich 42 Prozent der Krankenhaustage vermeiden und 39 Prozent der von Kliniken abgerechneten Kosten einsparen. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut in seinem jüngsten, am Mittwoch vorgelegten Krankenhaus-Report.
Wie groß die Ineffizienz des Krankenhaussektors in Deutschland ist, zeigt der Report auch anhand eines EU-Vergleichs: Mit 7,5 Klinikbetten je 1000 Einwohner liegt Deutschland um 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt von 5 Betten je 1000 Einwohner. Die durchschnittliche Verweildauer liege mit 7 Tagen über dem EU-Durchschnitt von knapp 6 Tagen.
Das Ambulantisierungspotential schätzen die Autoren des Reports auf 53 bis 58 Prozent. Für Berlin würde dies bedeuten, dass von den jährlich 605.000 Behandlungsfällen in Krankenhäusern 325.000 Fälle auch ambulant durchführbar wären – entweder im Krankenhaus selbst oder durch niedergelassene Fachärzte, ferner durch eine bessere ambulante Versorgung im Vorfeld.
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD hat am Donnerstag mit einem eigenen Gesetzentwurf einen neuen Vorstoß für die Widerspruchslösung bei der Organspende unternommen. Danach soll künftig jeder Bundesbürger als Organspender in Frage kommen, der nicht ausdrücklich der Spende widersprochen hat.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte eine Gruppe von Abgeordneten eine Gesetzesinitiative gestartet, die jedoch nach dem vorzeitigen Scheitern der Ampelkoalition der Diskontinuität anheimfiel. Begründet wird der neue Vorstoß damit, dass sowohl Informationskampagnen als auch die Einrichtung eines Organspenderegisters unwirksam geblieben sind.
Gegen die Initiative hat sich inzwischen Widerstand gebildet: In der vergangenen Woche hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Gegenposition ergriffen. Geplant ist, dass noch vor der Sommerpause im Bundestag eine Orientierungsdebatte stattfindet. Zahlreiche ärztliche Organisationen wie die Bundesärztekammer, der Deutsche Ärztetag und wissenschaftliche Fachgesellschaften haben sich in der Vergangenheit für die Widerspruchslösung ausgesprochen.
Derzeit stehen in Deutschland rund 8200 Patienten auf der Warteliste; ein großer Teil muss damit rechnen, kein Organ zu erhalten. 2025 haben insgesamt 985 Menschen ein Organ gespendet, die höchste Zahl seit 2012, damit konnten gut 3000 Organe transplantiert werden.
Von entscheidender Bedeutung ist allerdings auch die Organisation der Organspende und der Organentnahme in den Krankenhäusern. Hier gibt es erhebliche regionale Unterschiede im Spendenaufkommen: Hamburg erzielt 27 Spenden pro Million Einwohner, Sachsen-Anhalt 4,7. Juristen argumentieren daher auch, die Widerspruchslösung sei unangemessen, weil sich das Ziel, ausreichend Organe zu gewinnen, weitgehend durch organisatorische Verbesserungen erreichen lasse.
Seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen auf fast sechs Millionen verdoppelt. Zu diesem Ergebnis kommt der abschließende Evaluationsbericht des IGES-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes. Als Ursache für die Zunahme ermittelten die Autoren nicht die Alterung der Gesellschaft, sondern die Tatsache, dass vermehrt jüngere und weniger stark beeinträchtigte Personen einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt hatten. 76,5 Prozent werden danach in den Pflegegrad 1 oder 2 eingestuft.
Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, zieht folgendes Fazit: Positiv sei, dass der Zugang zur Pflege grundsätzlich gut funktioniere. Bei der Reform 2017 sei die Politik jedoch nicht den Empfehlungen der Wissenschaft gefolgt, sondern den Zugang zur Pflege großzügiger gestaltet als vorgeschlagen. In einem solidarischen System müsse jedoch darauf geachtet werden, dass diejenigen Hilfe erhalten, die wirklich darauf angewiesen seien. Angesichts der schwieriger werdenden Finanzierung der Pflegeversicherung müsse die Frage erörtert werden, welche Rolle die seinerzeit von der Wissenschaft empfohlene Ausgestaltung spielen solle.