Die Sicherung der flächendeckenden Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, sowie die Verankerung zusätzlicher Kompetenzen sind Ziele der am Freitag vom Bundestag beschlossenen Apothekenreform. Die erweiterten Befugnisse von Apotheken – Impfleistungen, Abgabe rezeptpflichtiger Arzneien ohne Rezept, Test- und Präventionsangebote – stoßen, wie schon im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens deutlich wurde, auf grundlegende Bedenken der Ärzteschaft. Wer diagnostische oder therapeutische Aufgaben übernehme, müsse dafür ausgebildet sein, und solche ärztlichen Tätigkeiten gehörten daher nicht in die Apotheke, so die Bundesärztekammer. Sie sieht überdies einen Widerspruch zum geplanten Primärarztsystem und zur Reform der Notfallversorgung, die strukturierte Versorgungsziele anstrebten; mit der Apothekenreform würden hingegen unkoordinierte Parallelstrukturen und zusätzliche Schnittstellen geschaffen, die zu einem unnötigen Ressourcenverbrauch und zur Verunsicherung der Patienten führten.
Das Konzept zur Einführung eines Primärarztsystems – neben der Reform der Krankenhaus- und Notfallversorgung das dritte große Projekt der Bundesregierung im Gesundheitswesen – soll bis zur Sommerpause stehen. Nach Angaben des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium, Tino Sorge, soll die Implementierung schrittweise in einem lernenden System erfolgen. Das sei sinnvoll und notwendig als Folge der dynamischen Entwicklung der Digitalisierung und der erweiterten Nutzungsoptionen der elektronischen Patientenakte. Geplant ist, den Zugang zu ärztlichen Konsultationen – einschließlich der Terminvereinbarung und der Abklärung der medizinischen Dringlichkeit – auch mithilfe digitaler Werkzeuge, zum Beispiel der ePA, zu ermöglichen. Das Bundesgesundheitsministerium führt derzeit Fachgespräche mit den Beteiligten im Gesundheitswesen; es gebe viele, auch widersprüchliche Ideen. Entscheidend für den Erfolg des Primärarztsystems sei sein Mehrwert, insbesondere die zeitnahe Verfügbarkeit ärztlicher Konsultationen bei medizinischer Notwendigkeit.
Das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragsgesetze wird Krankenhäuser zu erheblichen Sparanstrengungen und wahrscheinlich auch zum Abbau von Arbeitsplätzen zwingen. Das geht aus einer Studie der Gesundheitsökonomen Boris Augurzky und Henrik Bergschneider vom Institute for Health Care Business hervor. Danach entzieht das Gesetz den Kliniken 2027 3,9 Milliarden Euro und 2030 sogar 7,3 Milliarden Euro an Einnahmen. Ohne Änderungen an der Kostenentwicklung würde der Anteil der Kliniken mit Verlust von derzeit 29 Prozent auf 67 Prozent im nächsten Jahr und sogar auf 80 Prozent im Jahr 2030 steigen. Die durchschnittliche Umsatzrendite würde von derzeit 2,2 Prozent auf minus 6 Prozent abstürzen. Das wird Kliniken zu drastischen Kosteneinsparungen, auch beim Personal, zwingen. Mit Ausnahme des Pflegebereichs rechnen die Studienautoren mit einem Personalabbau von bis zu zehn Prozent, auch unter den Ärzten. Damit einhergehend müssten 36 Prozent der Standorte aufgegeben werden, um ein durchschnittliches Jahresergebnis von plus 1 Prozent zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund wird von den Ländern, die gegenwärtig mit ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung die Klinikreform umsetzen müssen, massiver Widerstand bei den parlamentarischen Beratungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes erwartet. Denn auch in den Landeshaushalten bestehen keine Finanzspielräume, die es erlauben würden, steigende Defizite in der stationären Versorgung auszugleichen.
In einem internationalen Ranking des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) liegt Deutschland beim Kindeswohl auf Platz 25 von insgesamt 37 Ländern. Dabei hat sich das schlechte Abschneiden weiter verfestigt. Gemessen wird das Kindeswohl anhand von Vergleichsdaten zum Ausmaß der Kinderarmut und der Einkommensungleichheit, zur Bildung und Chancengerechtigkeit sowie zur körperlichen und mentalen Gesundheit. Danach hat sich die Kinderarmutsquote in Deutschland bei 15 Prozent verfestigt. Die Einkommensungleichheit ist von 1 zu 4,3 auf 1 zu 5 gestiegen. Das heißt, dass das wohlhabendste Fünftel der Familien über ein fünffach höheres Einkommen als das untere Fünftel verfügt. Nur 60 Prozent der 15-Jährigen erreichen die Mindestkompetenzen in Lesen und Mathematik; das entspricht in Deutschland dem Platz 34 von 41 Ländern. Das geht mit einem ausgeprägten sozioökonomischen Gradienten einher: Von Jugendlichen aus benachteiligten Familien erreichen nur 46 Prozent die Mindestkompetenzen, im wohlhabendsten Fünftel sind es 90 Prozent. Bei körperlicher und mentaler Gesundheit erreicht Deutschland Rang 15 von 41 und liegt damit im oberen Mittelfeld. Auch hier zeigen sich sozioökonomische Unterschiede: 79 Prozent der Kinder in den wohlhabendsten Familien sind in körperlich sehr guter Verfassung, nur 58 Prozent der Kinder aus armen Familien. UNICEF Deutschland warnt angesichts dieser Daten: „Unser Land vergibt Zukunftschancen: Wer heute nicht in die Teilhabe, Bildung und gesundheitliche Versorgung der jüngsten Generation investiert, schadet nicht nur den Kindern, sondern zahlt morgen einen hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Preis.“
Sonja Optendrenk, 54, derzeit Staatssekretärin im hessischen Gesundheitsministerium, ist als Nachfolgerin des Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, 66, von den Trägern des G-BA (GKV-Spitzenverband, KBV, KZBV und Deutscher Krankenhausgesellschaft) nominiert worden. Hecken, seit 2012 Vorsitzender des G-BA, hatte sein vorzeitiges Ausscheiden im Februar aus persönlichen Gründen angekündigt. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Gesundheitsausschuss des Bundestages über die Personalie informiert. Der Ausschuss muss dazu eine nichtöffentliche Anhörung der Kandidatin abhalten und kann sie mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ablehnen. Ein möglicher Amtsantritt wäre der 1. Juli. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.