Im Zuge der Realisierung eines Primärversorgungssystems strebt die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände (ABDA) für Apotheken eine neue Rolle bei der Patientenbetreuung an. Bundesärztekammer, KBV und freie Ärzteverbände sehen das äußerst kritisch und warnen vor einer „Primärversorgung light“. Die ABDA hat in der letzten Woche ein Positionspapier vorgelegt, in dem die neue Rolle beschrieben wird. Danach sollen Apotheker
Laut ABDA soll dies im „Schulterschluss mit der Ärzteschaft“ entwickelt werden. Dass es dazu kommt, ist allerdings unwahrscheinlich. Bundesärztekammer, KBV und andere Ärzteverbände haben inzwischen den Plänen der ABDA eine klare Absage erteilt. Die Vorschläge liefen auf eine Fehlsteuerung zu, so BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Eine hochwertige Primärversorgung lebe von einer umfassenden ärztlichen Diagnostik, Therapieentscheidungen auf Grundlage eines ganzheitlichen Krankheitsverständnisses und von klar geregelter Verantwortung. Das lasse sich nicht durch punktuelle selektive Angebote in Apotheken ersetzen. Die KBV sieht vot allem wirtschaftliche Motive der ABDA. Bereits aufgrund der jüngst verabschiedeten Apothekenreform erhalten die Pharmazeuten neue Angebotsmöglichkeiten in der Prävention, bei Tests und beim Impfen. Andererseits adressiert die Reform auch die Ausdünnung des Apothekennetzes in ländlichen Regionen und erlaubt es, dass Apothekenfilialen ohne Apotheker nur von einer qualifizierten PTA geführt werden können.
Unmittelbar vor dem Start der parlamentarischen Beratungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes – die erste Lesung im Bundestag ist für Freitag geplant – startet der Deutsche Hausärzteverband eine umfassende Protestaktion, deren Mittelpunkt die Mobilisierung der Patienten steht. Die knapp 50.000 hausärztlichen Praxen erhalten in diesen Tagen eine Zusendung von Plakaten und Informationsmaterial. Weitere Informationen werden auf der Landingpage www.hausarztpraxen-retten.de angeboten. Über einen QR-Code auf Plakaten sowie über die Landingpage des Verbandes können sich Patienten direkt per E-Mail an ihre Bundestagsabgeordneten wenden und ihnen ihre Besorgnis hinsichtlich der Auswirkungen des Spargesetzes mitteilen.
Der Hausärzteverband sieht das Gesetz als einen Widerspruch zur geplanten Einführung eines Primärarztsystems, das die Stärkung der hausärztlichen Versorgung eigentlich voraussetzt. Die geplanten Eingriffe seien kontraproduktiv als Folge:
Zumindest die Eingriffe in die hausarztzentrierte Versorgung, die der Hausarztverband als Blaupause für das geplante Primärversorgungssystem sieht, sowie die Modifikation der Entbudgetierung müssten nach Auffassung des Verbandes gestrichen werden.
Wie aus einer vom Hausärzteverband in Auftrag gegebenen aktuellen Repräsentativumfrage von Civey unter 5000 Bundesbürgern hervorgeht, plädieren 96 Prozent vor dem Hintergrund des Spargesetzes für die Sicherung der hausärztlichen Versorgung, erwarten 77 Prozent jedoch negative Auswirkungen, und 60 Prozent rechnen mit weniger Zeit der Ärzte und ebenfalls 60 Prozent mit längeren Wartezeiten.
Nach der Nichtbeanstandung der Kürzung von Teilen der Vergütung von Psychotherapeuten durch das Bundesgesundheitsamt will die KBV vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen den mehrheitlichen Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschuss klagen. Man sei zuversichtlich, dass man mit der Klage, auch im vorläufigen Eilverfahren, erfolgreich sein werde, so KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Gassen. Man werde den Rechtsweg ausschöpfen, kündigte Gassen an – das heißt, schlussendlich könnte erst das Bundessozialgericht entscheiden. Das Bundesgesundheitsministerium prüft im Rahmen seiner Rechtsaufsicht Entscheidungen der Selbstverwaltung nicht inhaltlich, sondern nur formal, ob sie rechtmäßig zustande gekommen sind nicht gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Nach der Prüfung habe es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung gegeben, heißt es. Nach Berechnungen des Bewertungsausschusses erzielt eine voll ausgelasteten Psychotherapiepraxis bei einem Umsatz von 190.000 Euro einen Gewinn von brutto 150.000 Euro.
Allein auf die Erhöhung des Zusatzbeitrags um durchschnittlich 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent führen Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung den im ersten Quartal 2026 erzielten Überschuss in Höhe von 1,2 Milliarden Euro in der Bilanz der Krankenkassen zurück. Nach wie vor sei die Ausgabendynamik ununterbrochen, tendenziell wüchsen die Ausgaben stärker als die Einnahmen. Aufs Jahr gerechnet führt die Beitrag.