Wochenrückblick: Aus für die Telefon-AU

„Ein bürokratischer Super-GAU": Mit scharfen Worten reagieren KBV, BÄK und Hausärzteverband auf das Aus der Telefon-Krankschreibung. Was das GKV-Spargesetz für Praxen, Pharmaindustrie und Prävention bedeutet.

Telefon-AU wird abgeschafft – Mehrarbeit vor allem für Hausärzte

Nach der jüngsten Sitzung des Koalitionsausschusses am vergangenen Mittwoch ist klar: Auf die Vertragsärzte kommen ab dem nächsten Jahr nicht nur generell gedeckelte Gesamtvergütungen und die Streichung von Extrahonoraren nach dem TSVG zu, sondern auch Mehrarbeit und zusätzliche Bürokratie. So soll auf Betreiben der Union die 2023 eingeführte Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon für die ersten drei Tage der Arbeitsunfähigkeit abgeschafft werden, stattdessen wird eine AU-Bescheinigung ab 2027 wieder einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ab dem ersten AU-Tag erfordern. Die Koalition verspricht sich davon eine Senkung des Krankenstandes, der in den letzten Jahren nahezu kontinuierlich gestiegen ist. Ob dieser Effekt tatsächlich eintritt, ist höchst umstritten. Ökonomen, unter anderem Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, halten auch negative Effekte für möglich, etwa durch zusätzliche Infektionen erkrankter Patienten in Wartezimmern. Auch Abgeordnete der Koalition, etwa der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis, sind von den positiven Effekten der Abschaffung der Telefon-AU nicht überzeugt; dafür gebe es keine Belege. Die Abschaffung der Telefon-AU gehe auf eine Initiative der Union zurück und müsse im weiteren parlamentarischen Verfahren kritisch geprüft werden, so Pantazis.  

Merz: Krankenstand muss sinken

Gleichwohl steht für Bundeskanzler Friedrich Mertz fest: Man müsse das Ziel erreichen, die Zahl der Krankentage zu verringern. Möglich seien auch andere Wege, das müssten Unternehmen und Arbeitnehmer betriebsindividuell vereinbaren.

Das Ausmaß der Arbeitsunfähigkeit ist de facto extrem heterogen: Es hängt maßgeblich vom ausgeübten Beruf, der Branche und deren gesundheitlichen Risiken ab, etwa im Baugewerbe. Aber auch Bereiche ohne solche Risiken weisen traditionell einen hohen Krankheitsstand auf, dazu zählt die gesamte öffentliche Verwaltung. Auch die Art der Berufsausübung, die Arbeitsorganisation und die intrinsische Arbeitsmotivation haben erheblichen Einfluss: Traditionell sehr niedrige Krankenstände finden sich unter Ärzten, aber auch bei ihren Mitarbeitern in den Praxen; überdurchschnittlich sind dagegen die Krankenstände beim Pflegepersonal, insbesondere in der Altenpflege.

BÄK, KBV, Hausärzteverband: Unsinnige Mehrarbeit, Engpässe für dringlichere Fälle

Die Reaktionen aus der Ärzteschaft zur Abschaffung der Telefon-AU fallen harsch aus: „Für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ist das, was die Koalitionsparteien vereinbart haben, eine Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“, heißt es vom Vorstand der KBV. Während einerseits Milliardenbeträge an Honoraren entzogen werden, würden den Praxen andererseits mehr Arbeit und Bürokratie aufgebürdet. Es grenzt an „Irrsinn, abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das Ausfüllen von Zetteln. Wer hustet oder eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett und nicht in die übervolle Praxis“.

Als einen „bürokratischen Super-GAU für die Hausarztpraxen“ werten die Vorsitzenden des Deutschen Hausärzteverbandes, Buhlinger-Göpfarth und Beier, die Neuregelung: Daten der Krankenkassen und der OECD zeigten, dass die Telefon-AU nicht zu mehr Krankschreibungen geführt habe. Steigende AU-Zahlen beruhten allein auf dem statistischen Effekt der elektronischen Erfassung. Tatsächlich sei die Telefon-AU eine der wenigen sehr sinnvollen Maßnahmen zur Bürokratieentlastung der Praxen gewesen. Jetzt droht die Gefahr, dass Patienten mit einfachen, schnell heilenden Infektionen in großer Zahl die Praxen verstopfen und zu längeren Wartezeiten für dringlichere Fälle führen. Ähnlich sieht das auch der Vorstand der Bundesärztekammer. Auch er spricht von einem Affront, wonach die Ärzteschaft unter den Generalverdacht gestellt wird, falsche AU-Bescheinigungen auszustellen, und ihr deshalb mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht wird.

Die letzten Entscheidungen werden voraussichtlich am kommenden Dienstag fallen: Dann berät der Gesundheitsausschuss abschließend über das Gesetz und seine Einzelmaßnahmen. Am Donnerstag oder Freitag wird der Bundestag das Gesetz beschließen; der Bundesrat befasst sich am Freitag mit dem nicht zustimmungsbedürftigen Gesetz.

​Arzneimittel: Höherer Rabatt auf Innovationen, aber keine Dynamisierung

Mit ihrer harschen Kritik an der Einführung eines dynamisierten Abschlags auf die Preise patentgeschützter Arzneimittel hat die forschende Pharmaindustrie möglicherweise ein Eigentor geschossen. Mit der Dynamisierung des Rabatts sollte sichergestellt werden, dass sich die zukünftigen Arzneimittelkosten nicht stärker erhöhen als die Kasseneinnahmen. Den Einwand der Branche, dies führe zu angeblich nicht kalkulierbaren Abschlägen, will die Bundesregierung nun dergestalt berücksichtigen, indem sie zunächst einen prozentual festen Abschlag festlegt, der von derzeit 7 auf 15,6 Prozent auf mehr als das Doppelte steigt. Absolut steigt damit der Rabatt von derzeit gut 2 auf dann 4,6 Milliarden Euro. Eine Gewissheit darüber, dass dies eine dauerhafte Lösung ist, hat die Industrie damit nicht. Der Gesetzgeber kann den Abschlag jederzeit ändern und je nach Finanzbedarf erhöhen.    

​Ärzte fordern wirksamere Besteuerung ungesunder Produkte

Die Bundesärztekammer und weitere ärztliche Organisationen begrüßen die Pläne der Bundesregierung zur Besteuerung von Alkohol, Nikotinprodukten und gesüßten Getränken, fordern aber deutlich mehr Stringenz: Stärker besteuert werden sollten nicht nur Spirituosen, Schaumwein und Alkopops, sondern auch Bier und Wein. Für letzteres ist allerdings nicht der Bund zuständig. Ferner fordert die Bundesärztekammer eine höhere Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten und Pod-Systeme. Die Einnahmen aus gesundheitsbezogenen Verbrauchssteuern sollen außerdem konsequent für gesundheitspolitische Zwecke eingesetzt werden. Das widerspricht allerdings dem Charakter von Steuern, die definitionsgemäß nicht zweckgebunden erhoben werden.

​Gastroenterologen sehen Früherkennung und Vorsorge geschwächt

Die geplante Regelung im Beitragssatzstabilisierungsgesetz, für Vorsorge- und Präventionsleistungen eine eigene und begrenzte Gesamtvergütung festzulegen, ist nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen kontraproduktiv. Damit würden auch die Mittel für die Darmkrebsvorsorge mittels Koloskopie begrenzt. Mit dieser Methode lassen sich Vorstufen von Darmkrebs sicher erkennen und beseitigen sowie spätere Darmkrebserkrankungen verhindern. Die Fachgesellschaft fordert, für evidenzbasierte und leitliniengerechte Präventionsleistungen mit nachgewiesenem Nutzen Ausnahmen von der Budgetierung zu schaffen.

​TK und AOK plus kündigen Hausarztverträge

Die größte deutsche Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse, sowie die AOK Plus in Sachsen haben die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung gekündigt. Hintergrund ist eine Evaluation des Hamburg Center for Health Economics unter der Leitung von Professor Jonas Schreyögg. Aufgrund des um 30 Prozent höheren Honorars in der HzV , das nicht durch Einsparungen in anderen Leistungsbereichen kompensiert wird, entstehen allein bei der TK jährliche Mehrkosten von 160 Millionen Euro im Vergleich zur Regelversorgung. Betroffen sind rund eine Million Versicherte sowie etwa 10.000 Haus- und Kinderärzte in den meisten Bundesländern. Die TK erhofft sich nun eine generelle Lösung durch ein vom Gesetzgeber eingeführtes einheitliches 6-Milliarden-Euro-Programm für Energiebeihilfen und 2025/w26es Primärarztsystem, das Insellösungen ablösen soll.

​GKV: Wachstum der Klinikkosten seit Jahren überproportional

Der GKV-Spitzenverband hat der Darstellung des Deutschen Krankenhaus-Instituts, wonach die Ausgaben der Krankenkassen für die stationäre Versorgung seit Jahren unterdurchschnittlich gestiegen seien, energisch widersprochen. Auf Basis der amtlichen Statistik weist die GKV darauf hin, dass die Ausgabenzuwächse für Krankenhäuser zwischen 2023 und dem ersten Quartal 2026 zwischen 0,4 und 1,4 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Anstieg der Leistungsausgaben von 4,4 bis 8,1 Prozent gelegen haben. Darüber hinaus haben die Krankenhäuser erhebliche Zuschüsse aus Steuermitteln erhalten: Bereits während der Pandemie subventionierte der Bund die Kliniken mit einem hohen zweistelligen Milliardenbetrag; ferner erhielten sie 2023/24  sechs Milliarden Euro Energiebeihilfen vom Bund, 2025/26 vier Milliarden Euro aus dem Sofort-Transformationsfonds und ab 2026 jährlich fünf Milliarden Euro aus dem regulären Transformationsfonds. Darüber hinaus fließen ab 2026 über mehrere Jahre hinweg weitere zwei Milliarden Euro für Investitionen in die Cybersicherheit.

​Sonja Optendrenk führt Gemeinsamen Bundesausschuss

Zum 1. Juli hat die Diplom-Volkswirtin Dr. Sonja Optendrenk die Nachfolge von Professor Josef Hecken als neutrale Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses angetreten. Optendrenk war zuvor Staatssekretärin im hessischen Sozialministerium sowie Spitzenbeamtin im Bundeskanzleramt und im Bundesgesundheitsministerium. Neben ihrer Gesamtverantwortung für den Bundesausschuss leitet sie die Unterausschüsse Arzneimittel, Bedarfsplanung und Zahnärztliche Behandlung.