Wochenrückblick: BMG legt Vorhabenplanung vor - Große Reformen, harte Einschnitte

Das Bundesgesundheitsministerium kündigt weitreichende Reformen, strikte Ausgabendisziplin sowie mögliche höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen an.

BMG legt „Vorhabenplanung“ für 2026 vor

Das Bundesgesundheitsministerium hat am Donnerstag sein Arbeitsprogramm für das laufende Jahr vorgestellt. Vorgesehen ist eine umfassende Modernisierung und strukturelle Sanierung aller zentralen Bereiche des Gesundheitswesens. Oberste Priorität hat dabei die Stabilisierung der Ausgabenentwicklung. Höhere Zuzahlungen und Einschränkungen im Leistungskatalog sollen dabei kein Tabu sein. Die geplante Reform werde Maßnahmen enthalten, „die nicht allen gefallen werden“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in einem Interview mit der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

GKV-Finanzreform: Bis Ende März soll die Finanzkommission Vorschläge vorlegen, mit denen das für 2027 erwartete Defizit in zweistelliger Milliardenhöhe dauerhaft vermieden werden kann. Dafür sind Einsparungen in vergleichbarer Größenordnung erforderlich. Betroffen sein werden alle Leistungsbereiche des Gesundheitswesens – einschließlich der Vertragsärzteschaft; in welcher Form, ist derzeit noch offen. Auch höhere Zuzahlungen sowie Einschnitte in den Leistungskatalog sollen kein Tabu sein. Auf den Prüfstand kommt zudem das umstrittene Pflegebudget der Krankenhäuser. Nach Angaben von Ministerin Warken liegen dem Bundesgesundheitsministerium Berichte vor, die auf Missbrauch hindeuten – ein Vorwurf, den Krankenkassen zuletzt ebenfalls deutlich erhoben haben. In jedem Fall werde es einer präzisen Definition bedürfen, was unter „Pflege am Bett“ zu verstehen ist. Die GKV-Finanzreform hat hohe zeitliche Priorität: Ein entsprechendes Gesetz soll im Laufe des Herbstes verabschiedet werden und Anfang 2027 in Kraft treten

Pflegereform: Das dazu notwendige Gesetz hat ebenfalls zeitlich Priorität und soll – auf Basis von Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe – bis Ende des Jahres beschlossen sein. Die möglichen Inhalte sind bislang vage und vom Bundeskanzler im Parlament heftig kritisiert worden: Stärkung der Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit, bessere Zielgenauigkeit der Leistungen durch Reform der Begutachtung, Effizienzsteigerung und Bürokratieabbau, Begrenzung der zuletzt stark gestiegenen Eigenanteile.

Primärversorgungsgesetz: Aus Sicht von Bundesgesundheitsministerin Warken handelt es sich um die größte und wichtigste Strukturreform dieser Legislaturperiode. Künftig soll der Zugang zur fachärztlichen Versorgung grundsätzlich über den Hausarzt erfolgen, verbunden mit einer nach Dringlichkeit gestaffelten Termingarantie. Zur Entlastung der Hausärzte ist eine digitale und telefonische Ersteinschätzung vorgesehen. Dabei sollen verstärkt auch Advanced Practice Nurses zum Einsatz kommen. Bonus-Malus-Regelungen sowie mögliche Leistungsausschlüsse sollen die Akzeptanz des neuen Steuerungssystems fördern. Der Dialog mit den beteiligten Akteuren startet Ende Januar. Ein Referentenentwurf ist bis zum Sommer dieses Jahres geplant. Der Zeitplan für Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und die anschließende Umsetzungsphase der Selbstverwaltung ist allerdings wenig ambitioniert: Das Inkrafttreten der Reform ist erst für 2028 vorgesehen.

Notfall- und Rettungsdienstreform: Ein überarbeiteter Referentenentwurf soll im ersten Quartal 2026 vom Kabinett beschlossen und dann parlamentarisch beraten werden. 

Medizinregistergesetz: Damit wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für rund 400 medizinische Register sowie eine zentrale Stelle für medizinische Register geschaffen. Die Datenerhebung soll vereinfacht und die Datenqualität verbessert werden; insbesondere soll die Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Registern ermöglicht und erleichtert werden. Darüber hinaus ist eine Anbindung an den Europäischen Gesundheitsdatenraum vorgesehen.

Digitalgesetz: Es folgt dem Update der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung. Für den Gesundheitsbereich relevant: Weiterentwicklung der ePA mit neuen Anwendungen, Förderung der Datennutzung für die versorgungsnahe Forschung, Patientensicherheit und Qualitätsverbesserung, Erhöhung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur. Ein Referentenentwurf soll im ersten Halbjahr 2026 vorgelegt werden. 

Gesundheitssicherstellungsgesetz: Ziel ist die Stärkung der Resilienz angesichts geopolitischer Risiken und anderer nur bedingt vorhersehbaren Szenarien. Ein Referentenentwurf ist für das erste Halbjahr 2026 geplant. 

Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz: Damit soll das Berufsbild der Advanced Practice Nurse auf Master-Niveau etabliert werden. Ziel ist es, heilkundliche Aufgaben von Ärzten zu übernehmen und insbesondere Hausärzte im geplanten neuen Primärversorgungssystem zu entlasten. Die Vorlage eines Referentenentwurfs ist für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen.

Pharma- und Medizin-Technik-Dialog: Geplant ist eine Aktualisierung des AMNOG hinsichtlich der Nutzenbewertung und der Preisbildung für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen mit dem Ziel, den Zugang zu Innovationen zu sichern und nachhaltig zu finanzieren. Die Genehmigung klinischer Studien soll entbürokratisiert und weiter beschleunigt werden, bessere Nutzung von Gesundheitsdaten und KI soll möglich werden. Mit Blick auf Generika soll die Liefersituation und die Resilienz bei der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln verbessert werden. Reformen in diesem Bereich stehen in einem internationalen Kontext, insbesondere mit der Novellierung der EU-Pharma-Legislation, aber auch dem internationalen Referenzpreissystem, das seit einigen Monaten von der Trump Administration in den USA angewendet wird. In dieser hochkomplexen Thematik wurde Ende 2025 der Pharma- und Medizin-Technik-Dialog gestartet, der bis Anfang 2027 Vorschläge entwickeln soll. Erst dann wird ein Gesetzgebungsverfahren starten. Bereits vom Kabinett beschlossen wurden Gesetze zur Anpassung der Krankenhausreform, zur Apothekenreform, zur Änderung des Medizinal‑Cannabisgesetzes, zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen sowie zur Reform der Lebendorganspende.

Warken: GOÄ-Reform dieses Jahr möglich

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat beim Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft am Mittwoch die Umsetzung der GOÄ-Novelle noch in diesem Jahr zugesagt. Die Notwendigkeit der Reform stehe für sie außer Frage. Inzwischen hätten die Vorarbeiten für die notwendige Rechtsverordnung im Ministerium begonnen.  

Rekord bei Organspende – aber nicht ausreichend

985 Menschen haben 2025 nach ihrem Tod eines oder mehrere Organe gespendet, 32 oder 3,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies ist der höchste Stand seit 2012, wie aus jetzt vorgelegten Daten der Stiftung Organspende hervorgeht. Insgesamt wurden 3020 Organe nach postmortaler Spende über Eurotransplant verteilt, das ist ein Zuwachs von 5,8 Prozent. Dazu zählen 1495 Nieren, 823 Lebern, 315 Herzen und 308 Lungen. In den 43 deutschen Transplantationszentren wurden 3256 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund transplantiert, das ist ein Zuwachs von 8,1 Prozent. Damit konnte 3150 schwer kranken Patienten ein Weiterleben ermöglicht werden. Allerdings stehen noch 8199 Patienten auf der Warteliste. Angesichts erheblicher regionaler Unterschiede im Spendenaufkommen sieht die Stiftung ein beachtliches Potential, um mehr schwer kranken Patienten eine Transplantation zu ermöglichen. So liegt das Spendenaufkommen in der Region Ost (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) um 38 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. 

TK: Hohes Sparpotential bei Arzneimitteln

Auf Basis eines internationalen Preisvergleichs hat die Techniker Krankenkasse errechnet, dass sich allein bei den 30 umsatzstärksten Arzneimitteln 4,37 Milliarden Euro einsparen ließen, wenn für diese Medikamente in Deutschland nur der internationale Durchschnitt der Preise realisiert würde. Einzelne Medikamente seien in anderen Ländern um bis zu 76 Prozent günstiger. Hier müsse der Gesetzgeber handeln, fordert der Vorstandsvorsitzende der TK, Jens Baas. Als Kostentreiber sieht er vor allem neue, patentgeschützte Arzneimittel. Auf dieses Segment entfallen nur sieben Prozent der abgegebenen Packungen, aber 54 Prozent der GKV-Ausgaben für Medikamente von rund 55 Milliarden Euro (2024). Allein mit drei kurzfristig wirksamen Maßnahmen ließen sich bis zu elf Milliarden Euro einsparen: durch eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent, eine Erhöhung des Herstellerabschlags auf 17 Prozent und durch eine Arzneimittelfokusliste, mit denen Krankenkassen eine wirtschaftliche Auswahl unter vergleichbaren Arzneimitteln möglich wäre. 

Kassen wollen Ende des Pflegebudgets

Nach dem Dachverband der Betriebskrankenkassen fordern nun auch der AOK‑Bundesverband und der Verband der Ersatzkassen (vdek) die Abschaffung des 2020 eingeführten Pflegebudgets. Dieses sieht vor, dass Pflegepersonalkosten nicht mehr über DRGs, sondern nach dem Prinzip der vollständigen Kostendeckung – einschließlich Tarifsteigerungen und Neueinstellungen – von den Krankenkassen getragen werden. Nach Auffassung der Kassen setzt das Pflegebudget Fehlanreize, etwa Pflegepersonal weit über den tatsächlichen Bedarf hinaus einzustellen oder Pflegekräften fachfremde Tätigkeiten zu übertragen.

Als einen zentralen Grund dafür nennen die Kassen das Fehlen einer klaren Definition von „Pflege am Bett“. Seit Einführung des Pflegebudgets ist die Zahl der Pflegekräfte in Krankenhäusern um 12 Prozent auf 372.000 gestiegen, während die Ausgaben um 51 Prozent auf 22,3 Milliarden Euro zunahmen. Die jährlichen Zuwachsraten liegen damit deutlich im zweistelligen Bereich.

Eine Überprüfung des Pflegebudgets ist auch Bestandteil des von Bundesgesundheitsministerin Warken geplanten Kostendämpfungspakets, zu dem bis Ende März entsprechende Vorschläge vorliegen sollen.

Bundesregierung hofft auf Pflegekräfte aus Indien

Im Rahmen des Staatsbesuchs von Bundeskanzler Friedrich März in Indien hat die Bundesregierung mit der indischen Regierung eine Absichtserklärung unterzeichnet, die auf die Gewinnung von Pflegekräften für Deutschland aus dem bevölkerungsreichsten Land der Erde abzielt. Vorgesehen ist die Rekrutierung von Pflegefachkräften, die sich noch in der Ausbildung für die Kranken‑ und Altenpflege befinden.

Dabei sollen im Rahmen der Global Skills Partnership des Bundesgesundheitsministeriums klar definierte Standards für Ausbildung, Qualifikation und Anwerbeverfahren gelten. Diese sollen faire Bedingungen gewährleisten und eine zügige sowie reibungslose Anerkennung der in Indien erworbenen Abschlüsse ermöglichen. Zugleich soll der Wissenstransfer gefördert werden, sodass auch die gesundheitliche Versorgung in Indien profitieren kann.