Laut dem Bundesgesundheitsministerium wurde nach einer neuen Verhandlungsrunde mit den Ländern ein endgültiger Kompromiss zur Anpassung der Ende 2024 von der Ampelkoalition beschlossenen Klinikreform gefunden. Das zwischen Bund und Ländern verhandelte Anpassungsgesetz sollte ursprünglich in der vergangenen Woche abschließend vom Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten und anschließend vom Bundestag beschlossen werden. Der Kompromiss schafft inhaltlich wie zeitlich mehr Flexibilität für die Länder. Das führt zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Reform und mindert die Stringenz bei der Anwendung der Qualitätskriterien für die Zuweisung von Leistungsgruppen. Nun ist Folgendes vorgesehen:
Dieses Kompromisspaket könnte nun abschließend vom Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch beraten werden. Anschließend könnte das Parlament das Anpassungsgesetz am Donnerstag oder Freitag in zweiter und dritter Lesung beschließen.
Mehr Licht als Schatten sieht der GKV-Spitzenverband in einer ersten Stellungnahme zu dieser Einigung. Dem immensen Druck von Ländern und Krankenhäusern sei nicht nachgegeben worden. Angesichts der zu langen Umsetzungsfristen bestehe jedoch die Gefahr, dass die Reform verschleppt werde. Weitaus kritischer sieht der Verband der Uniklinika den Kompromiss: Er konterkariere in weiten Teilen die bisherigen Reformziele und nehme der Länderebene den Handlungsdruck ab. Das geht zu Lasten der Patienten und der tatsächlich bedarfsnotwendigen Krankenhäuser. Die Krankenkassen auf Länderebene stünden nun in der Verantwortung, sicherzustellen, dass die Ausnahmeregelungen die Reformziele nicht gefährden. Mit der Beibehaltung der 2000-Meter-Regelung zur Definition eines Standorts würden insbesondere Großkrankenhäuser benachteiligt. Beispiel Charité: Ihre drei Standorte in Berlin-Mitte, Wedding und Steglitz liegen jeweils mehr als 2000 Meter voneinander entfernt – es sind also drei eigene Standorte. Positiv wertet der VUD die Berücksichtigung der Unikliniken im Transformationsfonds sowie die Förderung von Koordinations- und Vernetzungsaufgaben.
Vor dem Hintergrund der Beratungen des Bundestags-Gesundheitsausschusses über einen von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes mahnt der Verband der Ersatzkassen zu mehr Tempo bei dieser Reform. Mitte November legte das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf vor, der bislang noch nicht entscheidungsreif im Kabinett ist. Der Entwurf liegt derzeit beim Bundesjustizministerium.
Die Vorgeschichte dieses Reformprojekts ist lang: Bereits im September 2018 legte der Gesundheits-Sachverständigenrat in einem Gutachten eine Konzeption dafür vor. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn griff das nicht auf. Sein Nachfolger, Karl Lauterbach, setzte erneut eine Expertenkommission ein, die im September 2023 ein ähnliches Konzept vorlegte. Ein daraus abgeleiteter Referentenentwurf erlangte nie Kabinettsreife. Das Scheitern der Ampelkoalition führte zu weiterer Verzögerung.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will die Möglichkeit der telefonischen Krankenschreibung entgegen einem Beschluss des CDU-Bundesparteitags vom vorvergangenen Wochenende beibehalten. Sie begründet dies mit dem Koalitionsvertrag, der eine Abschaffung nicht vorsieht, jedoch weitere Vorkehrungen gegen Missbrauch vorsieht. Der Anteil der Ende 2023 eingeführten Telefon-AU an allen Krankschreibungen liegt bei etwa einem Prozent.
64.000 Ärzte – das entspricht 13 Prozent der in Deutschland arbeitenden Ärzte – hatten im Jahr 2024 keine deutsche Staatsangehörigkeit. Zehn Jahre zuvor waren es laut Statistischem Bundesamt 30.000; ihr Anteil lag bei 7 Prozent. Insgesamt arbeiteten in Deutschland 121.000 Ärzte und Zahnärzte, die aus dem Ausland zugewandert sind; viele von ihnen haben inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft. Im Jahr 2024 wurden zudem 7000 ausländische Medizinabschlüsse als gleichwertig anerkannt, darunter 21 Prozent bei Ärzten aus Deutschland, die im Ausland studiert haben. Die ärztliche Versorgung profitiert also in hohem Maße von einem Brain Drain in Richtung Deutschland.